Schottener Soziale Dienste gGmbH richtet Testzentrum ein

Bad Soden-Salmünster
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Aktuell überrollt die zweite Welle der Corona-Pandemie Deutschland – und das in einem deutlich gravierenden Ausmaß als Welle eins.



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Für die Anbieter von sozialen Dienstleistungen wie die Schottener Soziale Dienste gGmbH bedeutet dies eine ganz außergewöhnliche Verantwortung für die eigenen Mitarbeiter*innen, die Klient*innen und deren Bezugspersonen. Die Bilder und Berichte von Menschen, die alleine, ohne Besuche und ohne den persönlichen Kontakt zu ihren Familien und Angehörigen in ihren Einrichtungen bleiben mussten, machten im Frühjahr dieses Jahres schon sehr betroffen. Jetzt zur Weihnachtszeit sind die Aussichten auf geschlossene Einrichtungen und einsame Menschen geradezu unerträglich.

Und dieser Umstand betrifft nicht nur Krankenhäuser und Einrichtungen der Altenpflege, sondern in ganz besonderem Maße auch die vielen bundesweiten Einrichtungen der Eingliederungshilfe, in denen Menschen mit unterschiedlichsten körperlichen und psychischen Behinderungen leben, die dort nicht selten ihren ganz persönlichen Lebensmittelpunkt gefunden haben. Aus diesem Grund haben die Schottener Soziale Dienste gGmbH vier regionale Testzentren zur Durchführung von POC-Antigentests (Schnelltests) eingerichtet – in Homberg (Ohm), Bad Soden-Salmünster, Gießen/Langgöns und Schotten. Getestet werden Mitarbeiter*innen, Klient*innen und Besucher*innen auf Basis eines unternehmenseigenen Testkonzepts, das vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration auf Basis der nationalen Teststrategie genehmigt wurde.

„Unser Ziel ist ganz klar definiert.“, erklärt die Unternehmensleitung. „Die Sicherheit der für uns arbeitenden und uns anvertrauten Menschen hat höchste Priorität. Wir möchten unsere Mitarbeiter*innen und Klienten*innen bestmöglich schützen und dazu gehören für uns neben den bereits bestehenden Schutz- und Hygienekonzepten, die permanent an die neuen Gegebenheiten angepasst werden, nun eben auch die Möglichkeit, eigenständig und am Ort des Geschehens Schnelltest durchführen zu können.“

Mit den Schnelltests lassen sich insbesondere dann Infektionen nachweisen, auch wenn die infizierte Person (noch) keine Symptome aufweist. So kann durch frühzeitiges Handeln das Einbringen der Infektion in eine Einrichtung oder deren Verbreitung innerhalb einer Einrichtung verhindert oder doch zumindest eingeschränkt werden. Dafür tritt das Unternehmen auch finanziell in Vorleistung. Denn bis dato ist die Kostensituation hinsichtlich des zusätzlichen Personalbedarfs für die Testungen noch unklar. „Es wäre sehr wünschenswert, wenn auch in der Eingliederungshilfe eine Übernahme dieser außerplanmäßigen Personalkosten durch das Land erfolgen würde, so wie dies für die Pflege bereits beschlossen ist.“, so die Geschäftsführung weiter. „Zudem wäre auch der Einbezug der Kinder- und Jugendhilfe in die nationale Teststrategie mehr als sinnvoll.“

Foto-Quelle: Julia Herr


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