Bad Soden-Salmünster: Unfall bei Flucht vor der Polizei

Bad Soden-Salmünster
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Eine Verfolgungsfahrt durch das Stadtgebiet von Bad Soden-Salmünster endete am frühen Mittwochmorgen mit der vorläufigen Festnahme eines 23- sowie einer 17-Jährigen. Beiden wird Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen. Des Weiteren standen die Tatverdächtigen, die aufgrund eines "Fahrertausches" beide am Steuer des weißen Renault saßen, offenbar unter Drogeneinfluss.



Kurz nach 1 Uhr erblickte eine Streifenbesatzung den weißen Renault Zoé, der gerade auf den Parkplatz eines Supermarktes in der Straße "Am Palmusacker" eingefahren war. Am Steuer saß zu diesem Zeitpunkt eine junge Frau. Die Beamten beobachteten wie die Personen im Wagen einen Fahrertausch durchführten und entschlossen sich zu einer Kontrolle. Doch ehe es zu dieser kommen konnte, bei der Annäherung leuchteten die Anhaltesignale des Streifenwagens deutlich auf, beschleunigte der jetzt am Steuer sitzende junge Mann stark und fuhr mit hoher Geschwindigkeit davon.

Der Wagen überfuhr Kreuzungsbereiche ohne zu bremsen und die geltende Vorfahrt zu beachten. Beim Einfahren in die Straße "Im Hopfengarten" verlor der Renault-Lenker vermutlich aufgrund überhöhter Geschwindigkeit die Kontrolle über seinen Wagen, geriet nach links von der Fahrbahn ab und prallte mit dem linken Vorderrad gegen die dortige Bordsteinkante. Das Rad wurde hierbei aus der Achse gerissen, weshalb der Wagen fahruntauglich zum Stehen kam.

Bei der Kontrolle stellten die Beamten letztlich den Grund des Fluchtversuches fest. Beide im Fahrzeug befindlichen Personen im Alter von 17 und 23 Jahren waren nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis und hatten vorab wohl Drogen konsumiert. Der 23-Jährige übergab der Streifenbesatzung zudem eine geringe Menge Marihuana; dieses wurde sichergestellt. Der Wagen, an dem ersten Schätzungen zu Folge ein Schaden von rund 5.000 Euro entstand, musste abgeschleppt werden. Der 23-Jährige wurde nach den polizeilichen Maßnahmen entlassen, die 17-Jährige in die Obhut ihrer Eltern übergeben. Auf beide kommen nun entsprechende Strafverfahren zu.


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