Sexuelle Belästigung in Bad Soden-Salmünster: 3.500 Euro Geldstrafe für Po-Kneifer

Bad Soden-Salmünster
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„Das nächste Mal bekommen sie eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung“, sprach Richter Wolfgang Ott deutliche Worte in Richtung eines 28-Jährigen, der sich wegen sexueller Belästigung in zwei Fällen vor dem Amtsgericht Gelnhausen verantworten musste. Dieses Mal kam der Mann aus Bad Soden-Salmünster noch mit einer deutlichen Geldstrafe davon. 3500 Euro (140 Tagessätze à 25 Euro) muss er an die Staatskasse bezahlen. Der Verurteilte reagierte auf die Sanktion mit wenig Verständnis.

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Der 28-Jährige ist bereits wegen sexueller Belästigung vorbestraft. Dennoch begrapschte er jetzt wieder unabhängig voneinander zwei Frauen in der Kurstadt. Der erste Fall trug sich am 6. Juli vergangenen Jahres um die Mittagszeit vor einem Geldinstitut in der Bad Sodener Straße zu. Das Opfer, eine 33-Jährige aus Bad Soden-Salmünster, kannte er von einer beruflichen Fortbildungsmaßnahme. Im Vorbeigehen zwickte er der Dame in den Po. Nur gut zwei Monate später, am 18. September, lief eine 17-Jährige, ebenfalls aus der Kurstadt, außerhalb von Bad Soden auf einem Feldweg. Ihr Ziel war eine Hütte, wo an diesem Abend eine Party stattfinden sollte. Sie sollte zu diesem Anlass einen Bierkasten mitbringen. Ihre Oma fuhr sie ein Stück des Weges, den Rest musste sie zu Fuß zurücklegen – mit dem schweren Kasten in Händen.

Der Angeklagte war zu dieser Zeit dort spazieren und bot der jungen Frau Hilfe beim Tragen an, was diese gerne annahm. Er überhäufte sie sogleich mit Komplimenten. Als dann plötzlich ein Traktor entgegenkam, mussten die beiden Fußgänger am engen Wegesrand warten. In diesem Moment spürte sie eine Berührung an ihrem Po. Die 17-Jährige dachte zunächst, der Bierkasten in der Hand des Mannes habe sie berührt. Doch beim Herumdrehen sah sie, dass dieser den Kasten zuvor auf dem Boden abgestellt hatte. Stattdessen erblickte sie seine Hand in der Nähe ihres Gesäßes. Und der Angeklagte fragte dreist nach, ob er sie noch einmal berühren dürfe. Das ginge doch schnell, fügte er hinzu.

Beide Opfer gaben an, sich sehr unwohl in der Situation gefühlt zu haben und erkannten den Täter eindeutig wieder. Die 33-Jährige brach während ihrer Aussage teilweise in Tränen aus. Nach ihren Angaben ist sie auch schon früher von einem Verwandten sexuell belästigt worden. Und der jetzige Täter habe sie bei der Fortbildungsmaßnahme an den Brüsten angefasst, was sie damals allerdings nicht angezeigt hatte. Bereits in früheren Jahren hatte der 28-Jährige in zwei Fällen junge Mädchen in Bad Orb unsittlich berührt. Bei einer dritten Tat in einem Regionalexpress bei Wächtersbach konnte das Opfer den Angeklagten vor Gericht nicht einwandfrei als Täter identifizieren, so dass hier ein Freispruch erfolgte.

In den beiden aktuellen Fällen forderte der Verteidiger des Mannes ebenfalls Freispruch. Vielleicht habe der Angeklagte die Frauen nur zufällig berührt. Ein bewusstes Zupacken sei seiner Meinung nach nicht erwiesen Das sah Richter Ott völlig anders. Er habe keine Zweifel an den Taten. Er empfahl dem Angeklagten, dringend eine Verhaltenstherapie zu absolvieren. Bei Wiederholungsfällen könne er es nicht mehr verantworten, den 28-Jährigen weiter frei herumlaufen zu lassen. / hd


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