Fremdenfeindliche Beleidigungen nicht nachweisbar

Bad Soden-Salmünster
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Die Vorwürfe wogen schwer: Eine 50-Jährige soll ihre Nachbarn rassistisch beleidigt haben. Worte wie „Negger“ und „Affe“ und „Geh´ doch dorthin, wo Du hergekommen bist“ sollen gefallen sein. Doch die Frau aus Bad Soden-Salmünster bestritt die Vorwürfe vehement. Und da ihr nach der Beweisaufnahme die Tat nicht konkret nachweisbar war, wurde sie von Richter Carlo Conze abschließend freigesprochen.



Von Anfang an harmonierte das Verhältnis zwischen diesen beiden Nachbarn nicht. Auf der einen Seite die alleinerziehende Mutter, auf der anderen die Familie mit mehreren Kindern. Immer wieder kam es offenbar in der Vergangenheit zwischen beiden Parteien zu verbalen Konflikten. Diese mündeten in einen Vorfall Anfang März vergangenen Jahres. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft Hanau soll es am 5. März um die Mittagszeit im Treppenhaus des Anwesens wegen eines geöffneten Fensters Streit gegeben haben. In diesem Zusammenhang soll die Angeklagte die Beleidigungen gegen den Nachbarn und seinen 14-jährigen Sohn ausgestoßen haben.

Der Verteidiger der Frau wies die Anschuldigungen vehement zurück. Seine Mandantin habe niemanden beleidigt und schon gar nicht fremdenfeindlich, was ihre Tochter im Zeugenstand bestätigte. Dem standen die Anschuldigungen des 56-Jährigen und seines Sohnes gemäß der Anklage gegenüber. Im Rahmen der Beweisaufnahme ergaben sich jedoch Widersprüche in den Aussagen. So war unklar, ob es die Begegnung der Parteien im Treppenhaus am 5. oder 6. März vergangenen Jahres gegeben hatte.

Der 56-Jährige betonte, er lebe schon lange in Deutschland, zähle hier viele Freunde und sei ein friedliebender Mensch, der noch nie etwas Unrechtes gemacht habe. Im Gegenzug werde er von der Nachbarin permanent schikaniert. So behauptete er auch, noch nie in Richtung der Frau geschlagen oder sie etwa mit dem Auto eingeparkt zu haben. Die Angeklagte hatte aber Handyaufnahmen parat, die zum einen zeigten, wie der 56-Jährige ihr offenbar bei einem Konflikt das Handy aus der Hand schlug, zum anderen so parkte, dass die 50-Jährige mit ihrem Wagen beeinträchtigt wurde.

Für Richter Conze war klar, es gab Spannungen zwischen den beiden Parteien. Die Tat könne aber der Frau nicht konkret nachgewiesen werden, deswegen am Ende nur ein Freispruch stehen. Die 50-Jährige ist mittlerweile nach eigenen Angaben wegen der Konflikte aus dem Mehrfamilienhaus ausge- und in eine andere Stadt verzogen. / hd


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