22 Monate auf Bewährung: 29-Jähriger aus Salmünster kauft Drogen im Darknet

Bad Soden-Salmünster
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Wegen unerlaubten Erwerbs und Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ist ein 29-Jähriger vor dem Schöffengericht Gelnhausen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden, die auf vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden. Der Mann aus Bad Soden-Salmünster muss außerdem 50 Sozialstunden ableisten und seine ambulante Drogentherapie fortsetzen. Zur Steuerung seines Lebens wird er außerdem der Bewährungshilfe unterstellt.



Nach Ansicht des Gerichts hatte der Angeklagte mehrfach im so genannten Darknet Drogen bestellt. Die erste Tat datiert bereits auf den Juli 2018. Damals orderte er 262 LSD-Trips für knapp 1000 Euro, die er in der Kryptowährung Bitcoin bezahlte und sich an eine Packstation in Steinau liefern ließ. Kurze Zeit später machte er einen Probekauf über ein halbes Gramm Amphetamin und bestellte dann 1000 Ecstasy-Tabletten.

Zwei weitere Order brach er noch in der Kaufabwicklung wieder ab: 2000 Ecstasy-Tabletten sowie 500 Gramm Amphetamin. Als ihm die Polizei schließlich auf die Schliche kam und seine Wohnung durchsuchte, stieß sie dort im Juli vergangenen Jahres auf knapp fünf Gramm Amphetamin.

Diese Razzia habe ihn zutiefst beeindruckt, sei ein „heilsamer Schock“ gewesen, erklärte sein Verteidiger vor Gericht und räumte die Taten für seinen Mandanten umfassend ein. Dadurch habe er seitdem auch den Drogen entsagt, die er seit dem 18. Lebensjahr konsumiert hatte. Noch nicht im Griff habe er seine Alkoholabhängigkeit. Derzeit besuche er eine ambulante Drogenberatung. Eine stationäre Therapie sei beantragt. Die Order im Internet bezeichnete der Anwalt als „Auftragskäufe“. Ein Teil davon sei allerdings auch für den Eigenbedarf gewesen.

Der 29-Jährige sehe ein, dass er einen Fehler gemacht habe. Er wolle sein Leben ändern, zumal er seit einiger Zeit auch Vater sei. Wegen seiner Sucht habe er zur Tatzeit seine Lage nicht überblickt. Der Kurstädter ist bereits vorbestraft und zwar nicht nur wegen Verkehrsdelikten und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz, sondern auch wegen eines Drogendeliktes. Der Staatsanwalt forderte wie später geurteilt ebenfalls ein Jahr und zehn Monate. Und gab gleichzeitig seiner Hoffnung Ausdruck, dass das Ziel „drogenfreies Leben“ nicht nur ein Lippenbekenntnis ist. Richter Andreas Weiß sprach beim Angeklagten vom „richtigen Zeitpunkt, das Leben jetzt in den Griff zu bekommen“. Das Urteil wurde umgehend rechtskräftig. / hd


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