30-Jähriger fälscht KCA-Bescheinigung für Autokauf

Bad Soden-Salmünster
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Das Geld war knapp, doch ein Auto sollte her. Deswegen erschlich sich ein 30-Jähriger mittels einer gefälschten Bescheinigung das Vertrauen eines Autohändlers und erstand auf diese Weise tatsächlich einen Golf. Doch der Deal brachte ihm auch reichlich Ärger ein. Am Ende wurde er jetzt wegen Betruges zu einer Geldstrafe von 900 Euro (90 Tagessätze à 10 Euro) verurteilt.

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Der Mann aus Bad Soden-Salmünster hatte im Mai 2021 bei einem Fahrzeughändler im Raum Gelnhausen nach einem gebrauchten Wagen geschaut. Tatsächlich stieß er auf einen Volkswagen, der laut Anklage 3100 Euro kosten sollte. 600 Euro legte er bar auf den Tisch. Für die restlichen 2500 Euro wurde Ratenzahlung vereinbart. Zur Sicherheit legte ein Schreiben des Kommunalen Centers für Arbeit (KCA) vor, worin dieses erklärte, für den fehlenden Geldbetrag aufzukommen. Ein Trugschluss, wie sich später herausstellte, denn das Schreiben war eine Komplettfälschung, von dem Angeklagten zusammenkopiert.

Vor Gericht beteuerte sein Anwalt nun, dass niemals eine Betrugsabsicht vorgelegen habe. Tatsächlich habe ihm das KCA mündlich eine Finanzierung des Autos angeboten, damit der Arbeitslose mobiler wird und wieder eine auswärtige Arbeitsstelle annehmen kann. Nach Angaben des Verteidigers sei ohnehin der Kaufpreis mittlerweile komplett bezahlt. Die Staatsanwaltschaft hatte von einem offenen Betrag in Höhe von 1000 Euro gesprochen.

Klärung hätte in diesem Zusammenhang der Autohändler bringen können, der als Zeuge geladen war, aber unentschuldigt fehlte. Richter Andreas Weiß verhängte daher gegen diesen ein Ordnungsgeld von 200 Euro ersatzweise zwei Tage Ordnungshaft. Klärung hätten auch Unterlagen wie der Kaufvertrag oder Belege über Geldzahlungen bringen können. Doch die hatten weder Anwalt noch Angeklagter zur Gerichtsverhandlung mitgebracht. Der Anwalt berichtete stattdessen von „befremdlichen Entwicklungen“ in dem Fall. So habe der Händler eines Tages einen Mitarbeiter geschickt, um das Auto bei dem 30-Jährigen wieder abzuholen, was allerdings verhindert werden konnte.

Nach einigen Monaten im Besitz des Mannes sei zudem ein gravierender Getriebeschaden bei dem Golf aufgetreten. Ein Fachmann habe festgestellt, dass angeblich sieben von acht Schrauben an der Antriebswelle fehlten. Zusammenfassend erklärte der Verteidiger zum Autokauf seines Mandanten: „Das war nicht eine seiner Sternstunden.“ / hd


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