Chef von Montagefirma aus Bad Soden-Salmünster verurteilt

Bad Soden-Salmünster
Typographie
  • Smaller Small Medium Big Bigger
  • Default Helvetica Segoe Georgia Times

Einmal Bewährungsstrafe, einmal Freispruch: Die Urteile gegen ein Ehepaar aus Bad Soden-Salmünster fielen vor dem Amtsgericht Gelnhausen völlig konträr aus. Beide hatten sich dort wegen gemeinschaftlichen Betruges in drei Fällen zu verantworten. Dabei war die Schadenssumme mit über 25.000 Euro beträchtlich.



Deswegen verhängte Richter Wolfgang Ott gegen den 38-jährigen Ehemann auch eine Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten, ausgesetzt auf vier Jahre zur Bewährung. Seiner 35-jährigen Ehefrau war nach der Beweisaufnahme eine Beteiligung nicht nachzuweisen.

Die verurteilten Taten liegen schon einige Zeit zurück und geschahen in den Jahren 2020 und 2021. Damals bot der Kurstädter über sein Unternehmen den Geschädigten diverse Montagearbeiten an. Einem Ehepaar aus Offenbach wurden zwei Offerten über insgesamt rund 22.300 Euro unterbreitet. Da sie für die Materialbeschaffung im Vorfeld eine Anzahlung leisten sollten, überwiesen sie rund 18.900 Euro. Auch ein Mann aus Baden-Baden trat in Vorleistung und schickte für einen Auftrag über 6000 Euro. Beide waren im Internet auf die Firma aus der Kurstadt gestoßen.

Tatsächlich wurden die Arbeiten von dem Unternehmer nie ausgeführt, geschweige denn auch nur ein Cent bis heute zurückbezahlt. Vor Gericht erläuterte sein Verteidiger die Hintergründe: Der 38-Jährige sei seinerzeit in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Während seine Firma früher solide Gewinne abgeworfen habe, sei er dann aufgrund von Nacharbeiten bei vorangegangenen Aufträgen wirtschaftlich ins Trudeln geraten. Mit den Geldern der Geschädigten habe er lediglich finanzielle „Löcher“ gestopft.

Seine Frau habe von der Schieflage nichts gewusst, da das Konto stets im Plus stand. Sie habe zwar vertröstende Schriftstücke an die Opfer verschickt. Doch den Wortlaut habe ihr der Ehemann vorgegeben. Die ließen sich auch tatsächlich eine Weile hinhalten, ehe sie Anzeige erstatteten. Der Verteidiger betonte, die Taten seien von Anfang an darauf angelegt gewesen, die Firma zu retten und nicht irgendjemand zu schädigen. Letztlich sei das Vorhaben gescheitert, das Unternehmen ging in die Insolvenz.

Nach Ansicht der Vertreterin der Staatsanwaltschaft Hanau wurden mit den Geldern aber nicht nur Kosten der Firma gedeckt, sondern auch die allgemeine Lebensführung der Familie bestritten. Material wurde jedoch zu keinem Zeitpunkt davon gekauft, wie es den Kunden eigentlich versprochen war. Der Angeklagte habe die Opfer mit Ausreden eine Zeitlang hingehalten und sich so über Wasser gehalten. Letztlich sei eine beträchtliche Schadenshöhe zusammengekommen.

Das Urteil wurde umgehend von allen Seiten akzeptiert und damit rechtskräftig. / hd


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

online werben

Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

vogler banner

Anzeige

vogler banner

Anzeige

Online Banner 300x250px MoPo 2