Bad Soden-Salmünster: Drogenabhängiger ohne Führerschein zum Frühstückholen

Bad Soden-Salmünster
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Der 43-Jährige wollte mit dem Firmenwagen nur wenige Meter zu einem Supermarkt fahren, um sich dort etwas zu essen zu holen. Doch das Vorhaben ging gehörig schief, weil ihn eine Streife der Polizeistation Bad Orb kurz vor dem Ziel anhielt. Und die Beamten stellten schnell fest, dass der Mann aus Bad Soden-Salmünster schon seit vielen Jahren nicht mehr im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Dieser Umstand brachte ihm gehörig Ärger ein und er landete jetzt auf der Anklagebank des Amtsgerichts Gelnhausen.

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Dort gab sich der 43-Jährige einsichtig und reumütig. „Das war eine Kurzschlussreaktion“, beteuerte er vor Richter Andreas Weiß. Er habe in der Nähe mit seiner Firma gearbeitet und da habe ihn der Hunger zu dem Fehltritt verleitet. Doch nicht nur er bekam deswegen Ärger, sondern auch seine Chefin, weil sie ihm die Fahrt ermöglichte.

Der Kurstädter ist seit vielen Jahren amtsbekannt. Schon zahlreich ist er von der Polizei am Steuer ohne Führerschein erwischt worden. Auch wegen anderer Delikte wie beispielsweise Diebstahl ist er vorbestraft. Sein Strafregister weist 15 Voreintragungen aus. Das größte Problem in seinem Leben ist die Drogensucht, die er offenbar nicht in den Griff bekommt. Auch nach stationären Entzugstherapien sei er in der Vergangenheit wieder rückfällig geworden. Zurzeit lebe er zwar nicht komplett abstinent, aber habe das Thema nach eigener Einschätzung ganz gut im Griff.

Mit der Drogensucht einhergehend sind große finanzielle Probleme. Obwohl er vor rund zwei Jahren Privatinsolvenz gemacht hatte und damit einen kompletten Schuldenerlass erzielte, habe er mittlerweile wieder geschätzt rund 100000 Euro Schulden angehäuft, vorwiegend im Verwandtenkreis. Das Geld habe er überwiegend für den Kauf von Drogen verwandt. Der einzige Halt in seinem Leben sei derzeit seine Arbeitsstelle: „Die Tätigkeit tut mir gut.“ Im Privaten lebe er ansonsten sehr zurückgezogen.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft Hanau forderte für die Fahrt ohne Fahrerlaubnis eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung. Richter Weiß beließ es bei einer Bewährungsstrafe von vier Monaten. Gleichzeitig verhängte er eine Sperrfrist für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis von neun Monaten. Dem 43-Jährigem wird außerdem ein Bewährungshelfer zugeteilt, und er muss sich einer weiteren Drogentherapie unterziehen.

Der Vorsitzende betonte, es handele sich eigentlich um ein „Bagatell-Delikt“. Im vorliegenden Fall sei jedoch alles viel komplizierter, weil der Kurstädter „schon ziemlich viel Unfug“ in seinem Leben gemacht habe. Der Angeklagte war mit der Strafe sofort einverstanden. / hd


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