Wegen sexueller Belästigung eines Kindes ist ein 29-Jähriger vor dem Amtsgericht Gelnhausen zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt worden. Außerdem muss der Mann aus Bad Soden-Salmünster 200 Sozialstunden ableisten und eine Therapie machen. Der Mann ist bereits früher zweimal wegen Sexualdelikten verurteilt worden.
Im aktuellen Fall ging es um einen Vorfall vom 22. März vergangenen Jahres. In den Nachmittagsstunden sprach der Beschuldigte in der Nähe der Bad Sodener Burg Stolzenberg ein neunjähriges Mädchen an, das ebenfalls im Kurort wohnt. Das Kind war dort mit einem Hund spazieren und hatte sich zum „Chillen“ auf ihre Jacke auf dem Boden gelegt. Der 29-Jährige fragte sie, ob sie sich gemeinsam in der Nähe auf eine Bank setzen wollten. Die Schülerin willigte ein. Dort schwärmte er ihr vor, was sie für schöne Augen habe und fragte, ob er sie in den Arm nehmen dürfe, was sie ablehnte. Schließlich fasste er ihr an den rechten Oberschenkel mit den Worten „Gefällt Dir das?“. Als sie auch das verneinte, stand er auf und ging weg.
Das mit dem Anfassen fand sie „blöd“, erzählte sie Richter Wolfgang Ott. Unmittelbar anschließend ging sie nach Hause. Ihrer Mutter fiel auf, dass sie sich – trotz anderweitiger Beteuerungen – merkwürdig verhielt. Erst auf mehrmaliges Nachfragen berichtete die Neunjährige von dem Vorfall. Die 46-Jährige schnappte sofort ihr Kind und beide fuhren angrenzende Straßen ab, um den Übeltäter ausfindig zu machen. Tatsächlich entdeckte sie ihn in der Nähe und stellte ihn zur Rede. Doch auf Nachfrage stritt er zunächst alle Vorwürfe ab. Dann räumte er den Übergriff ein, betonte ab, dass nichts passiert sei, nachdem sie die Annäherung abgelehnt habe, berichtete die Mutter vor Gericht. Seinen Namen wollte er ihr allerdings nicht nennen. Als sie die Polizei anrufen wollte, schlug er ihr das Handy aus der Hand und flüchtete. Doch sie ließ nicht locker, hörte sich in ihrem Umfeld um und bekam tatsächlich den Namen heraus. Und die schockierende Erkenntnis: Der Täter wohnt nur wenige Häuser von ihr entfernt in der Nachbarschaft. Und er hatte ihre ältere Tochter auch schon unsittlich berührt, was diese aber nicht zur Anzeige gebracht hatte.
Im Gegensatz zu anderen jungen Frauen, die der Kurstädter in den vergangenen Jahren ebenfalls sexuell belästigt hatte. So hatte er im Jahr 2018 in Bad Orb zwei Heranwachsende unabhängig voneinander unvermittelt in den Po gekniffen, eine davon zusätzlich umgestoßen. Auch in Bad Soden sowie Salmünster wurde er bereits in jeweils einem Fall übergriffig. Diese Taten wurden alle nur mit Geldstrafen geahndet. Vor Gericht wollte er sich zum aktuellen Fall nicht äußern. „Verteidigung durch Schweigen“ gab sein Pflichtverteidiger als Marschroute vor. Überraschend dazu dann das Schlusswort vom Angeklagten: Die Tat sei wie geschildert gar nicht abgelaufen. Aber eine andere Version lieferte er auch nicht. Sein Anwalt sah die Geschichte ohnehin als „ein wenig aufgebauscht“ an. Außerdem habe die Mutter des Opfers seinen Mandanten, als sie ihn zur Rede stellte, körperlich attackiert. Dabei sei diesem ein Zahn abgebrochen.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft Hanau sah bei dem Täter pädophile Neigungen und eine sehr hohe Rückfallgeschwindigkeit. Nur rund einen Monat nach der letzten Verurteilung habe er das Mädchen in Bad Soden angefasst. Der Ankläger forderte eine neunmonatige Bewährungsstrafe, die Beiordnung eines Bewährungshelfers, eine Verpflichtung zu einer zeitnahen Aufnahme einer Therapie, 150 Sozialstunden und ein Kontaktverbot zu der Opfer-Familie. Richter Ott ging mit den Sanktionen höher und kam zu einer bitteren Erkenntnis: „Sie nehmen, was sie kriegen können. So geht es nicht weiter.“ / hd