Die Staatsanwaltschaft wirft der im Jahr 1974 in Groß-Umstadt geborenen und heute 51 Jahre alten Angeklagten deutscher Staatsangehörigkeit mit ihrer Anklageschrift vor, sich am 10.12.2022 mit dem Geschädigten in dessen Wohnung in Bad-Soden-Salmünster verabredet zu haben, um vorgeblich den Abend mit diesem zu verbringen, tatsächlich jedoch, um diesem – wie die Angeklagte gewusst haben soll - in der Wohnung befindliche Goldbarren zu entwenden. Die Angeklagte und der Geschädigte sollen sich über eine Online-Dating-Plattform kennengelernt und zunächst in der Wohnung des Zeugen zu Abend gegessen und Fernsehen geschaut haben. Sodann soll die Angeklagte den Zeugen gebeten haben, im Badezimmer ein Bad einzulassen.
Während dessen kurzer Abwesenheit soll die Angeklagte in das auf dem Wohnzimmertisch stehende Glas des Geschädigten mit Vanillelikör ein Schlaf- und Beruhigungsmittel, sowie ein weiteres Schlafmittel gegeben haben. Nachdem der Geschädigte nichtsahnend das Getränk zu sich genommen haben soll, soll er eine starke Übelkeit und Müdigkeit empfunden und letztlich das Bewusstsein verloren haben. Dann soll die Angeklagte ihm aus der Schublade seines Nachttischs einen 1kg-Goldbarren sowie fünf 100 Gramm Goldbarren im Gesamtwert von rund 80.000 Euro entwendet und die Wohnung verlassen haben, bevor der Geschädigte wieder zu sich kam.
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