Damit war der 52-Jährige überhaupt nicht einverstanden: Das Kommunale Center für Arbeit (KCA) forderte von ihm einen Geldbetrag von rund 300 Euro zurück. Als dann auch noch ein Vollziehungsbeamter deswegen bei ihm vorbeischaute, rastete der Mann aus Bad Soden-Salmünster aus. Dabei ging der Mitarbeiter des Main-Kinzig-Kreises nur ordnungsgemäß seiner Pflicht nach. Eine Behörde – hier das KCA - hatte eine Forderung geltend gemacht, die er eintreiben sollte. Also fuhr der 46-jährige Mitarbeiter des Main-Kinzig-Kreis zu der Wohnanschrift und warf dort einen Zettel mit dem Hinweis auf die Rückforderung in den Briefkasten.
Obwohl der 52-Jährige nicht zu Hause war, wurde er unmittelbar von Familienangehörigen von dem „Besuch“ in Kenntnis gesetzt. Umgehend rief dieser den Vollziehungsbeamten an. Er bezeichnete ihn als „Arschloch“ und er riet ihm, sich zu „verpissen“. Sollte dieser noch einmal sein Grundstück betreten, werde er ihn zusammenschlagen, drohte der Angeklagte. Er werde ihn fertigmachen, so dass ihn keiner mehr erkennen werde. Den eingeworfenen Zettel könne er sich in eine spezielle Stelle schieben. So die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft Hanau.
Vor Gericht behauptete der Angeklagte, der Behördenvertreter habe vor Ort angeblich „kein normales Amtsbenehmen“ gezeigt. So habe dieser angeblich mit der Polizei gedroht und sich so laut aufgeführt, dass es sogar die Nachbarschaft mitbekommen habe. Außerdem habe der Main-Kinzig-Kreis kein Recht gehabt, von ihm die 300 Euro vom Kommunalen Center für Arbeit (KCA) zurückzufordern. Im Gegenteil: Ihm hätten noch Zahlungen vom KCA zugestanden. An den genauen Inhalt des Telefonats oder ein konkretes Schimpfwort mochte sich der 52-Jährige nicht mehr genau erinnern. Es sei ein „heftiges Gespräch“ gewesen, und es könne sein, dass von seiner Seite „schlechte Worte“ gefallen sind. Vielleicht sei ihm auch „etwas rausgerutscht“.
Der Vollziehungsbeamte sagte hingegen aus, sich völlig korrekt an der Haustür verhalten zu haben. Für den Vertreter der Staatsanwaltschaft galt der angeklagte Sachverhalt als erwiesen. Er forderte wegen Beleidigung in Verbindung mit versuchter Nötigung und Bedrohung eine Geldstrafe von 5600 Euro (70 Tagessätze zu jeweils 80 Euro). Richterin Sarah Lehmann urteilte gleichlautend. Der Kreis-Mitarbeiter sei nur seiner beruflichen Tätigkeit nachgegangen. Es sei nicht dessen Aufgabe, die Rechtmäßigkeit der Forderung zu überprüfen. Er müsse sie nur überbringen und sich dabei nicht einer solchen Bedrohung und Beleidigung aussetzen. / ls
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