Dagegen hatte er allerdings Einspruch eingelegt, so dass es nun zu einer Gerichtsverhandlung kommen sollte. Diese konnte allerdings nicht stattfinden, weil der Angeklagte unentschuldigt zu dem angesetzten Termin fehlte, so dass sein Rechtsmittel von Richterin König verworfen wurde.
Der Vorfall hatte sich in einer Wohnstraße in einem Stadtteil der Kurstadt zugetragen. Dort war die Müllabfuhr gerade wie üblich mit der Entleerung der Tonnen beschäftigt. Bei dem Angeklagten waren allerdings zusätzlich drei Säcke mit Abfall am Straßenrand platziert, die die Arbeiter nicht mitnahmen, wie es in der Anklageschrift formuliert ist. Das brachte den 56-Jährigen in Rage. Weil die Angestellten des Entsorgungsunternehmens sich weigerten, diese einzuladen, packte der 56-Jährige die Säcke in sein Auto und fuhr damit dem Müllfahrzeug hinterher.
Einige Straßen weiter erreichte er dieses. Nachdem auch hier seine Aufforderung ungehört blieb, attackierte er laut Anklageschrift einen 41-jährigen Müllwerker mehrfach mit Schlägen gegen den Kopf. Schließlich warf er die Säcke selbst in das Fahrzeug. Der Angriff war so heftig, dass das Opfer anschließend über Kopfschmerzen, Schwindel und Erbrechen klagte. hd
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