Von diesem Streit profitiert nur das Frauenhaus in Wächtersbach: Weil er seine mittlerweile Ex-Freundin unsanft angepackt hatte, muss ein 31-jähriger Mann 500 Euro an die gemeinnützige Einrichtung zahlen.
Sollte er sich ein weiteres Mal nicht beherrschen können, wird es deutlich teurer, da er im Amtsgericht Gelnhausen zudem zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt wurde.
Das Pärchen hatte sich am 24. Januar 2016 in der damaligen gemeinsamen Wohnung in Bad Soden-Salmünster gestritten. Dabei ging eine Glastür zu Bruch, anschließend soll der 31-Jährige die Frau an beiden Armen gepackt und somit apfelsinengroße Hämatome zugefügt haben. Der Angeklagte räumte diese Körperverletzung ein, bestritt allerdings, dass er ihr zudem mit der Faust mehrmals in den Rücken und somit auf die Wirbelsäule geschlagen hatte, wie es in der Anklage der Staatsanwaltschaft Hanau stand.
Da sich das Opfer auch an diesem Teil der Auseinandersetzung nicht mehr konkret erinnern konnte, sah das Gericht dies nicht als erwiesen an, allerdings war der Körperverletzungs-Vorwurf nach der geständigen Einlassung bereits ausreichend belegt. Der 31-Jährige wurde verwarnt und zu 40 Tagessätzen á 60 Euro und somit einer Geldstrafe von 2.400 Euro verurteilt, die er allerdings nicht zahlen muss, wenn er sich in der Bewährungszeit straffrei verhält. Das Urteil ist rechtskräftig.
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