Verlags-Geschäftsführer vor Gericht als Zeugen

Biebergemünd

Dieses Gerichtsverfahren könnte beispielhaft für alle Väter sein, die keinen Unterhalt für ihre Kinder zahlen. Wer sich nämlich lange genug um die Beträge drückt, muss sich nicht nur mit der Mutter in zivilrechtlichen Prozessen auseinandersetzen, sondern landet irgendwann auch vor dem Strafgericht. Und das kann richtig peinlich werden, musste jetzt ein 49-Jähriger aus Biebergemünd feststellen, der als Außendienstmitarbeiter für einen Verlag aus der Wetterau tätig ist.

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Zwei Kinder im Alter von 10 und 12 Jahren hat der Angeklagte mit seiner in Gelnhausen wohnhaften Ehefrau, von der er seit 2004 getrennt lebt. Pro Kind hätte er laut Staatsanwaltschaft monatlich 199 Euro zahlen müssen, seit 2007 ist allerdings kein Geld mehr geflossen. Um herauszufinden, ob der 49-Jährige finanziell in der Lage gewesen wäre, den Unterhalt zu bezahlen, wurden nicht nur alle seine Konten untersucht, sondern auch die beiden Geschäftsführer des Verlages aus der Wetterau, für den er als Außendienstmitarbeiter tätig ist, als Zeugen geladen. Und beide mussten nicht nur über die Arbeitsweise ihres Mitarbeiters Auskunft erteilen, sondern auch so manches, möglicherweise eigentlich gar nicht für die Öffentlichkeit gedachtes Firmengeheimnis preisgeben. Neben dem Umsatz des Unternehmens gehörte dazu, wie viel Erlös vom Angeklagten erwartet wird und mit welcher Provision er für seinen Aufwand belohnt wird.

Dabei stellte sich schnell heraus: Der zweifache Vater hätte durchaus zahlen können, auch wenn er sich seine eigene finanzielle Situation immer wieder schlecht rechnete. „Was stellen sie sich vor was hier rauskommt? Das ist strafbar“, ließ die Staatsanwaltschaft keinen Zweifel daran aufkommen, dass aus ihrer Sicht die Zahlungen möglich gewesen wären. Denn laut Rechtsprechung seien die Väter verpflichtet, sich einen regelmäßigen Job zu suchen, um der Unterhaltspflicht nachkommen zu können. Dass der Angeklagte mit so manchem viel versprechenden, aber letztlich ergebnislosen beruflichen Projekt scheiterte, fand daher im Gerichtssaal wenig Berücksichtigung.

Staatsanwaltschaft und Gericht waren sich einig: Bei einem durchschnittlichen Monatseinkommen von 3000 Euro hätte er den Unterhalt durchaus leisten können. Zumal laut Aussagen seines Chefs bei etwas besserer Organisation und mehr Einsatz sogar noch eine Aufstockung des Gehalts möglich gewesen wäre. Wie meist in derartigen Prozessen wurde das Urteil schließlich zugunsten der Kinder verfasst. Zumindest 100 Euro muss der 49-Jährige ab sofort pro Kind bezahlen, dann bleibt ihm eine Strafe erspart. Sollte er erneut in Rückstand geraten, wird die Geldstrafe in Höhe von 2400 Euro fällig, die zunächst als Strafvorbehalt mit einer zweijährigen Bewährungszeit ausgesprochen wurde. Das Urteil ist rechtskräftig.


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