Biebergemünd: Hobby-Landwirt lässt Rind auf Weide verkümmern

Biebergemünd
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Zum Schluss blieb von dem Tier nur noch eine Nummer übrig: 269 lauten die letzten Ziffern auf der Ohrmarke des 15 Monate alten Rindes, das im Dezember 2017 auf einer Weide bei Biebergemünd eingeschläfert werden musste – schwer krank und in einem miserablen Allgemeinzustand. Verantwortlich für den Tod des Tieres ist ein Hobby-Landwirt aus einer bayerischen Nachbargemeinde, im Amtsgericht Gelnhausen wurde der 54-Jährige wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz zu einer Geldstrafe verurteilt.



Der Angeklagte hielt insgesamt 21 Rinder auf zwei Weiden in der Gemarkung Biebergemünd. Das Veterinäramt des Main-Kinzig-Kreises bemängelte laut Anklage der Staatsanwaltschaft Hanau bei Kontrollen am 14. Februar 2017 und 31. Mai 2017 den schlechten Zustand der Tiere. Besonders negativ fiel dabei bereits das zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal ein Jahr alte Rind auf. Am 14. September 2017 die nächste Kontrolle, diesmal wurde dem 54-Jährigen auferlegt, einen Tierarzt zu informieren, was er aber nicht machte. Am 7. November 2017 erneut eine Kontrolle auf der Weide, ein viel zu großer Kopf im Vergleich zum Körper fiel den Veterinären auf. Das Rind wurde aufgrund der deutlichen Entwicklungs- und Wachstumsstörungen inzwischen als so genannter „Kümmerer“ eingestuft. Am 1. Dezember 2017 dann das tragische Ende: Das inzwischen 15 Monate alte Rind war mittlerweile an einer Darmentzündung erkrankt und lag stark abgemagert im Schlamm. Eine Rettung war offensichtlich nicht mehr möglich, das Tier wird durch Euthanasie von seinen Leiden erlöst.

Angeklagt hatte die Staatsanwaltschaft insgesamt 20 Verstöße gegen das Tierschutzgesetz angelegt, da bei den Kontrollen unter anderem auch fehlende Unterstände und eine mangelhafte Wasserversorgung auf den Weiden in Biebergemünd festgestellt wurden. 21 Tiere hatte der Angeklagte dort gehalten, einmal waren die Rinder bei strömendem Regen und 10 Grad Außentemperatur ohne jegliche Schutzmöglichkeit angetroffen worden.

Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung einigten sich bereits vor Prozessbeginn auf eine so genannte „verfahrensbeende Absprache“, laut der der 54-Jährige im Falle einer geständigen Einlassung zu einer Geldstrafe zwischen 250 und 300 Tagessätzen verurteilt werden sollte. Außerdem wurden die Anklagepunkte auf insgesamt sechs Fälle reduziert, auch ein Tierhalteverbot wurde ausgeschlossen. Der Angeklagte war zuvor mehrfach wegen Verkehrsdelikten mit der Justiz in Kontakt gekommen und hatte im Jahr 2016 seinen Führerschein nach einer Trunkenheitsfahrt abgeben müssen.

Das Urteil: 260 Tagessätze á 20 Euro und somit eine Geldstrafe in Höhe von 5.200 Euro. Seine aktuell sieben Rinder und drei Kälber plus einem Bullen, laut Aussage des 54-Jährigen bei einem landwirtschaftlichen Betrieb im Winterquartier, darf er weiterhin halten. Im Sommer sollen die Tiere dort angeblich auch artgerecht auf einer Weide untergebracht werden.


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