Neue Förderrichtlinien für Vereine und Organisationen

Biebergemünd
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Der Haupt- und Finanzausschuss hat gemeinsam mit dem Ausschuss für Soziales, Kultur und Freizeit nach drei Sitzungsterminen die neuen Vereinsförderungsrichtlinien am 01.03. einstimmig auf den Weg gebracht und eine Beschlussempfehlung für die nächste Gemeindevertretersitzung abgegeben.

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Vorbehaltlich der Zustimmung treten diese neuen Richtlinien rückwirkend zum 1. Januar 2021 in Kraft. Mit den Vereinsförderrichtlinien unterstützt die Gemeinde die örtlichen Vereine im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten in vielfältiger Weise. Als Arbeitsbasis diente den drei Fraktionen FWG, CDU und SPD die von der Verwaltung vorgelegte Förderliste aus den letzten Jahren. Sie wies aus, dass rund die Hälfte der in Biebergemünd eingetragenen Vereine gemeindliche Fördergelder beantragt hatten. Die in den beiden letzten Jahren insgesamt abgerufenen Zuschüsse lagen in der Jahressumme jeweils unter 50 T Euro. Klar zeigte die Auflistung auf, dass Vereine mit eigenem Sportgelände Förderungen verstärkt abgerufen haben und diese auch benötigen, um die Anlagen auf dem Stand der Zeit zu halten.

Die Gemeindeverwaltung hatte schon seit Frühjahr 2020 an einer Überarbeitung der bisherigen Vereinsförderrichtlinien gearbeitet. In den Fokus der gemeindlicher Gremienberatung kam diese Richtlinien-Überarbeitung aber erst Ende letzten Jahres - sie wurde auf Antrag der FWG-Fraktion zur Beratung in die Ausschüsse überweisen. Den Mitgliedern beider Ausschüsse war es in den Beratungen wichtig aufzuzeigen, dass die wertvolle Arbeit aller Vereine die volle Unterstützung der Kommunalpolitik verdient. Die Anerkennung dieser Arbeit muss aus Sicht der beiden Ausschussvorsitzenden Martina Glaab, SPD (Ausschuss für Soziales, Kultur und Freizeit) und Michael Kunkel, CDU (Vorsitzender des HuF) nicht nur mit Worten, sondern auch durch konkrete, transparente und zielgerichtete finanzielle Zuwendungen erfolgen.

Im Hinblick darauf sind die Vereinsförderungsrichtlinien aus dem Jahr 2012 nunmehr überarbeitet und neu ausgerichtet bzw. in zahlreichen Bereichen erweitert worden. Alle Leistungen der Gemeinde sind überprüft und zum Wohle der Vereine weiterentwickelt worden. „Die Vereine und weitere entsprechend den Richtlinien förderfähige Organisationen in Biebergemünd sind wichtiger Teil unserer Gemeinschaft und verdienen es, in ihrer Arbeit nach besten Kräften unterstützt zu werden“, war der große Konsens aller Beteiligten. Dies gilt umso mehr für die Zeit des Wiederhochfahrens des gesellschaftlichen Lebens nach Überwindung der Corona-Pandemie. Nach drei intensiven Sitzungen war es soweit; die Vereinsförderrichtlinien waren neu gefasst und ein Beschlussvorschlag für das Gemeindeparlament formuliert. Die Beihilfen und Zuschüsse in nahezu allen Bereichen wurden soweit ausgeweitet, daß dies im Vergleich zu den bisherigen Förderrichtlinien nahezu einer Verdoppelung entspricht.

Deutlich verbessert wurde der Förderpunkt „Investive Baumaßnahmen“. Hier bezuschusst die Gemeinde zukünftig auf Antrag investive Baumaßnahmen gemeinnütziger Vereine mit 30% der nachgewiesenen Kosten. Die Verabschiedung der neuen Vereinsförderrichtlinien wird in der nächsten Gemeindevertretersitzung auf der Tagesordnung stehen. Nach deren Beschlussfassung durch die Gemeindevertreter ist der Grundstein für die Sicherstellung einer zumindest finanziell langfristig tragfähigen Struktur der Biebergemünder Vereine gelegt.


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