Die Gebühr ist vor Ort in bar oder mit EC Karte direkt zu zahlen.
Für bestimmte Personengruppen besteht auch weiterhin die Möglichkeit einen Schnelltest mindestens einmal pro Woche kostenlos durchzuführen. Dies sind u.a. Kinder unter 12 Jahren sowie Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Ebenso bleiben die Tests für alle Minderjährigen von 13 bis unter 18 Jahren im Rahmen einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2021 kostenfrei.
Für eine vollständige Übersicht der gesetzlichen Ausnahmen von der Kostenpflicht wird auf die Coronavirus-Testverordnung (TestV) des Bundesministeriums für Gesundheit in ihrer aktuellen Fassung verwiesen. Diese ist auch auf der Homepage der Gemeinde Biebergemünd (www.biebergemuend.de) bereitgestellt. Die Berechtigungsvoraussetzungen für einen kostenlosen Schnelltest sind mit entsprechenden ärztlichen oder behördlichen Dokumenten vor Ort im Schnelltestzentrum nachzuweisen. Für Kinder ist ein Altersnachweis mit Ausweis ausreichend. Die Standorte in Biebergemünd bleiben ebenso wie die Öffnungstage und Öffnungszeiten weiterhin unverändert.