Die Förderung bezieht sich auf private Bestands- und Neubauten, PV-Dach und Fassadenanlagen sowie kompakte Anlagen, sogenannte „Balkonanlagen“. Gefördert werden dabei Anlagen, die seit dem 23.06.2021 erstellt wurden.

PV-Anlagen an und auf Gebäuden werden mit 150,00 € /pro kWp Leistung, mit maximal bis zu 3.000,-€ gefördert. Bei Kompaktanlagen wird eine Förderung von max. 10% der Anschaffungskosten in Aussicht gestellt. Die Antragsteller sollten beachten, dass bei Antragstellung noch nicht mit dem Bau der Anlage begonnen wurde. Ausnahmsweise werden jedoch Anlagen, die seit dem 23.06.2021 erstellt wurden und fertiggestellt sind, noch bezuschusst.

Bürgermeister Manfred Weber weist darauf hin, dass die Bezuschussung vorerst bis zum 31.12.2023 begrenzt ist. Die Förderrichtlinien sind in vollem Umfang auf der Webseite der Gemeinde Biebergemünd: www.biebergemuend.de abrufbar. Weitere Auskünfte hierüber erteilt der Leiter des Bau- und Liegenschaftsamt der Gemeindeverwaltung, Andreas Schelling: Tel. 06050/9717-29.


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