Biebergemünd erhöht Zuschüsse für Photovoltaik und Stromspeicher

Biebergemünd
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In Biebergemünd gibt es aus Sicht der Gemeindeverwaltung noch viele „leere“ Dachflächen, die sinnvoll zur Energiegewinnung eingesetzt werden könnten. Dabei handele es sich bei der Umstellung auf Photovoltaik beziehungsweise Solarstrom in den allermeisten Fällen um eine lohnende Investition, die durch Zuschüsse der Gemeinde Biebergemünd noch attraktiver werde. In seiner Sitzung am 16. Mai 2022 hat der Gemeindevorstand daher seine Richtlinien zur Förderung von Photovoltaikanlagen erneut geändert: auch Stromspeicher werden jetzt rückwirkend zum 01. Januar 2021 bezuschusst.



Bei Stromspeichern, die in Kombination mit einer neuen Photovoltaikanlage installiert werden, beträgt die Zuschusshöhe 150 Euro/kWh (max. 1.500 Euro). Antragsteller, die bereits einen Bewilligungsbescheid auf Gewährung eines Zuschusses für eine bestehende PV-Anlage erhalten haben und jetzt zusätzlich einen Stromspeicher errichten möchten (oder bereits errichtet haben), können ihren neuen Antrag zusammen mit den ergänzenden Unterlagen an den Gemeindevorstand richten. Eine Ausnahme bilden so genannte „Mietphotovoltaikanlagen“ – diese werden nicht bezuschusst.

Für Bürgermeister Matthias Schmitt (parteilos) ist die erneute Änderung der Förderrichtlinien ein weiterer Schritt in die richtige Richtung: „Wir wollen private Immobilienbesitzer noch effektiver dabei unterstützen, konkrete Maßnahmen für klimafreundliche Energie umzusetzen.“

Die aktuellen Richtlinien sowie der Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Förderung von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern der Gemeinde Biebergemünd sind auf der Homepage der Gemeinde Biebergemünd (www.biebergemuend.de) abrufbar. Und Eigenheimbesitzern, die sich noch in der Planungsphase befinden, stehen im Internet verschiedene Solarrechner zur Verfügung, mit denen sich relativ genau klären lässt, ob sich eine solche Investition lohnt.


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