Verschwundener BMW: „Die hat Wirrwarr erzählt“

Biebergemünd

Wenn der Gerichtsvollzieher kommt, werden die Leute erfinderisch: Ein inzwischen 72-Jähriger aus Biebergemünd hatte am 12. April 2012 kurzerhand einen BMW von seinem Hof verschwinden lassen, als dieser gepfändet werden sollte.

VORSPRUNG - Anruf genuegt
Stadt Schlüchtern

Und das in Anwesenheit des Gerichtsvollziehers, der den Pkw kurzzeitig aus dem Blick verloren hatte. Das Amtsgericht Gelnhausen verurteilte den Rentner daher wegen Vereitelung einer Zwangsvollstreckung zu einer Geldstrafe von 750 Euro, was der Angeklagte allerdings nicht akzeptieren wollte. In der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Hanau wurde ihm dann jedoch schnell deutlich gemacht, wie aussichtslos seine Lage ist.

Dass der BMW auf einmal verschwunden war, war schon schlimm genug. Angeblich soll ein Verwandter das Fahrzeug lediglich zum Frühstück holen benutzt haben, den Namen der Person wollte der 72-Jährige nicht nennen. Vor Gericht legte er allerdings auch ein Schreiben vor, das beweisen sollte, dass er den Wagen bereits Monate zuvor seiner Lebensgefährtin überschrieben hatte. Damit wäre der BMW zum Pfändungszeitpunkt nicht mehr in seinem Besitz gewesen. Allerdings: Schon im Amtsgericht Gelnhausen sagte die ältere Dame aus, dass sie besagtes Dokument erst am 13. April 2012, also einen Tag nach der geplanten Pfändung, in der Kanzlei des Verteidigers ihres Lebensgefährten unterschrieben hatte.

Beim Aktenstudium vor der Berufungsverhandlung wurde den Richtern daher schon klar, welche Folgen eine mögliche Neuaufnahme haben könnte. Nicht nur dem Angeklagten könnte ein deutliche höhere Strafe erwarten, auch seine Partnerin könnte wegen einer Falschaussage im Zeugenstand belangt werden und sogar der Verteidiger hätte strafrechtliche Folgen zu erwarten – je nachdem, welche Aussagen in der Berufungsverhandlung gemacht werden würden. Das Gericht riet dem Angeklagten daher dringend, seine Berufung zurück zu nehmen. Zumal er dank des – möglicherweise vordatierten – Dokuments zur Überschreibung des BMW bereits ein Zivilverfahren gegen seinen Gläubiger gewonnen hatte und dann auch dieses Verfahren neu geprüft werden müsste.

„Ich bin eingeschüchtert, was soll ich jetzt machen?“, verfehlten die deutlichen Worte des Gerichts ihre Wirkung beim Angeklagten nicht. Die Berufung zog er nach kurzer Beratung mit seinem Anwalt zurück, wohl aus Angst vor möglichen Folgen. „Von mir kriegen sie gar nichts, ich hab nichts“, scheint er aber offenbar auch nicht bereit oder in der Lage, die im ersten Urteil verhängte Geldstrafe in Höhe von 750 Euro zu zahlen. Am meisten ärgerte ihn aber wohl, dass ihn ausgerechnet seine Lebensgefährtin in die missliche Situation gebracht hat. „Die hat Wirrwarr erzählt“, muss er das jetzt aber mit ihr persönlich klären.


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