Viele Bürgerinnen und Bürger klagen über Lärm: Fluglärm, Straßenlärm, aber auch Lärmbelästigungen aus der Nachbarschaft oder durch Baustellen sind hier die häufigsten Probleme. Die Lärmaktionspläne nach § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sollen dabei helfen, Lärmemissionen in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken alle fünf Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Zuständige Behörde für die Aufstellung des Lärmaktionsplans in Biebergemünd und Umgebung ist das Regierungspräsidium Darmstadt.

Wesentliche Aufgabe der Lärmaktionsplanung ist es, eine Bewertung der Lärmsituation in den hessischen Städten und Gemeinden vorzunehmen und – bei Bedarf – Lärmminderungsvorschläge zu entwickeln. Dafür ist die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger eine wertvolle Hilfe: Im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplans besteht die Möglichkeit, Anregungen und Vorschläge zu Lärmminderungsmaßnahmen in der Umgebung der kartierten Lärmquellen einzureichen.

Die Eingabe kann auf dem Beteiligungsportal des Landes Hessen https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/hauptportal/startseite erfolgen. Darüber hinaus können auch Anregungen und Vorschläge eingereicht werden: bis zum 22. Januar 2023 über die Gemeindeverwaltung Biebergemünd bzw. direkt an das Regierungspräsidium Darmstadt: Regierungspräsidium Darmstadt III 33.3, Lärmaktionsplanung, 64278 Darmstadt, per Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Darmstadt.

Bürgermeister Matthias Schmitt hofft auf rege Beteiligung der Biebergemünder Bürgerinnen und Bürger.


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