Biebergemünd: Mann aus Hasselroth mit 3,69 Promille hinterm Steuer

Biebergemünd
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Da staunten die Polizeibeamten nicht schlecht: Den stolzen Wert von mindestens 3,69 Promille Alkohol hatte ein 38-jähriger Autofahrer im Blut als sie ihn kontrollierten. Aufmerksam geworden auf den Hasselrother waren die Ordnungshüter dank einer aufmerksamen Bürgerin. Sie hatte auf dem Parkplatz eines Einkaufsmarktes in Biebergemünd den Mann beobachtet, wie er mit zwei Flaschen Wodka und einem Mischgetränk aus dem Laden kam und zu seinem Auto ging.

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Dabei war der Gang alles andere als normal, sondern eher torkelnd. Als das Fahrzeug den Parkplatz verlies, rief sie die Polizei. Anhand des Kennzeichens stellten die Beamten fest, dass es sich um einen Leihwagen handelte. Und der war mit einer Ortungseinrichtung ausgestattet. Schnell erkundeten sie, dass der Wagen nun auf einer Fläche an der Bundesstraße 276 nahe Biebergemünd parkte. Eine Streife fand ihn tatsächlich dort und den 38-Jährigen in dem Fahrzeug schlafend.

Der Angeklagte äußerte sich vor Gericht nur mit wenigen Worten. Demnach stritt er die Alkoholfahrt ab. Doch die Angaben der Zeugin und die Erkenntnisse der Polizei sprachen eine deutliche Sprache. Stattdessen erzählte der Mann, dass er in seinem Leben schon insgesamt drei Langzeit-Alkohol-Entzugstherapien gemacht hat. Aber letztlich alles erfolglos. Allerdings ist er bislang noch nicht bei der Justiz aufgefallen, also nicht vorbestraft. Dennoch lebt der Mann in schwierigen sozialen Verhältnissen. Ohne festes Einkommen wird er finanziell zu großen Teilen von seiner Mutter unterstützt, berichtete er.

Für die Vertreterin der Staatsanwaltschaft Hanau war der Angeklagte mit dem Promillewert am Rande der Schuldunfähigkeit, da der Entnahmewert mindestens 3,69 Promille betrug, ein Maximalwert von 4,24 Promille aber auch möglich war. Fest stand für sie auf jeden Fall eine verminderte Schuldfähigkeit. Sie beantragte für den Angeklagten eine Geldstrafe von 320 Euro (40 Tagessätze zu jeweils acht Euro). Die Fahrerlaubnis ist ihm seit dem Tattag am 18. Oktober vergangenen Jahres entzogen. Sie beantragte eine weitere Sperre von sechs Monaten.

Richter Wolfgang Ott urteilte exakt gemäß der Forderung und sprach von einer „erheblichen“ Alkoholisierung. Der Hasselrother nahm das Urteil umgehend an: „Ich habe Mist gebaut. Ich nehme das so hin.“ / hd


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