Diese Wahlvorstände organisieren am Wahltag die Stimmabgabe und abends die Auszählung der Stimmzettel. Wahlhelfer kann sein, wer am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und mindestens seit sechs Wochen vor dem Wahltag den Hauptwohnsitz in Biebergemünd hat. Ohne die Unterstützung zahlreicher ehrenamtlicher Wahlhelfer ist die Durchführung von Wahlen, die so wichtig für die Demokratie ist, nicht möglich.
Für das Ehrenamt wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,- € für die Wahlvorstände und 30,- € für die Briefwahlvorstände gezahlt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger melden sich bitte beim Wahlamt/Einwohnermeldeamt der Gemeinde Biebergemünd unter der Tel.Nr. 06050/9717-15.
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