„Was lange währt, wird am Ende doch noch gut“, kommentierte Kreisbeigeordneter Matthias Zach das freigegebene Teilstück der Kreisstraße 894 auf einer Länge von insgesamt 1,5 Kilometern.
Hinzu kam außerdem ein Teilstück der Kreisstraße 893 auf einer Länge von 1,2 Kilometern, Ortsdurchfahrt eingeschlossen. Zach meinte weniger die Bauzeit von drei Wochen, in der die Strecke komplett gesperrt war, vielmehr spielte er auf die Vorgeschichte an. Über einen längeren Zeitraum hatte der Kreis mit der Gemeinde Biebergemünd über die Erneuerung der Ortsdurchfahrt, die nicht sanierungsbedürftig war, verhandelt. Am Ende einigten sich der Kreis und die Gemeinde Biebergemünd auf eine gemeinsame Erneuerung, an der sich die Gemeinde mit insgesamt 20.000 Euro beteiligte.
Nachdem im Vorjahr das erste Teilstück der Kreisstraße 894 von Linsengericht-Eidengesäß mit einer Länge von rund 2,5 Kilometer fertiggestellt worden ist, wurde nun die Reststrecke der Kreisstraße 894 mit einer Länge von 1,5 Kilometern sowie ein Teilstück der Kreisstraße 893 mit einer Länge von 1,2 KIlometern mit einer Deckenerneuerung versehen.
Der Auftrag ging nach einer öffentlichen Ausschreibung Ende Juni mit einer Gesamtbruttosumme von rund 295.000 Euro an die Firma Wachenfeld, Korbach. Außer der Decke wurden ein Querdurchlass erneuert sowie 30 Meter Bordsteine, 75 Meter Rasengittersteine und zehn Quadratmeter Natursteinpflaster gesetzt. Die Banketten wurden erneuert und die Ablagerungen in den Gräben beseitigt.
Die Kosten für Markierungsarbeiten betragen zusätzliche 7.000 Euro, die Schutzplanken schlagen mit 9.500 Euro zu Buche. Gemeinsam mit den Baubetreuungskosten von rund 20.000 ergibt sich für das Vorhaben eine Gesamtsumme in Höhe von 331.500 Euro. „Die Kosten sind nicht förderfähig und werden in voller Höhe vom Main-Kinzig-Kreis getragen“, unterstrich Matthias Zach. Die Gemeinde Biebergemünd beteiligt sich mit 20.000 Euro an der Erneuerung der Ortsdurchfahrt Breitenborn.
Foto: Im Beisein zahlreicher geladener Gäste gab Kreisbeigeordneter Matthias Zach (7.v.l.) die Straße wieder für den Verkehr frei.
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