Sagen wollte er eigentlich nichts vor dem Amtsgericht Gelnhausen. Stattdessen erfreute er sein Umfeld immer wieder mit einem Lächeln. Dabei war die Anklage gegen den 71-Jährigen alles andere als lustig. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft Hanau warf dem Bad Orber Erpressung und andere Delikte vor. Die Vorfälle liegen allerdings schon viele Jahre zurück. Am 1. Juni 2016 soll der Rentner in der Gemeindeverwaltung von Biebergemünd aufgetaucht sein. Im Ordnungsamt wollte er Sozialleistungen in Anspruch nehmen.
Doch weil er dort kurz vorher offiziell seinen Wohnsitz ab- und keinen neuen angemeldet hatte, galt er seit dieser Zeit als obdachlos. Deswegen lehnte ein Mitarbeiter, mittlerweile mit 66 Jahren bereits im Ruhestand, die Forderung ab, berichtete er als Zeuge vor Gericht. Er solle beim Main-Kinzig-Kreis diesbezüglich vorstellig werden, riet er ihm. Damit war der 71-Jährige nicht zufrieden. Deswegen kündigte er an, am selben Nachmittag noch einmal in dieser Behörde vorbeizuschauen und dann „etwas mitzubringen“. Auch beim zweiten Besuch gab es keine Einigung zwischen dem Angeklagten und dem Sachbearbeiter, der vorsichtshalber einen Kollegen dazu gebeten hatte, weil ihm die Situation komisch vorkam. Der Beschuldige forderte einen Vermerk in seinem Pass, dass er derzeit ohne festen Wohnsitz sei, um damit Tagegeld für Obdachlose beziehen zu können.
Nachdem das Gespräch für ihn ergebnislos schien und er unzufrieden war, griff er in seine innere Jackentasche und zog ein spitzes Haushaltsmesser heraus, mit dem er vor dem Amtsträger herumfuchtelte. Das Präsentieren dieser Waffe geschah „nicht angriffslustig“, erinnerte sich der 66-Jährige: „Er wollte einfach zeigen, dass er etwas dabeihat.“ Außerdem erklärte der Angeklagte noch, dass er wisse, wo der Amtmann wohne. Die Situation sei schon „belastend“ gewesen, beschrieb es der Zeuge. Sein Kollege sprach von einer „leichten Bedrohungslage“. Letztlich bewegte das Verhalten den 66-Jährigen dazu, den gewünschten Eintrag im Pass vorzunehmen. An eine Auszahlung von Tagegeld an den Beschuldigten in Höhe von fast 500 Euro, wie in der Anklage erwähnt, konnte er sich nicht mehr erinnern. Allerdings rief er einen Kollegen im Kreis an und warnte ihn vor einem möglichen Besuch des 71-Jährigen vor.
Tatsächlich erschien der tags darauf, aber nicht beim Kreis, sondern bei der Stadt Gelnhausen und forderte mit dem Eintrag im Pass Tagegeld. Dort drohte er zwar nicht mit dem Messer, aber mit Worten. Wenn er das Geld nicht bekomme, werde er „ein Massaker anrichten“. Daraufhin rückte die Polizei mit mehreren Beamten an und überwältigte den 71-Jährigen, ohne dass er Schaden anrichten konnte. „Das war wie im Krimi“, erinnerte sich ein 69-jähriger ehemaliger Mitarbeiter.
Bis es dann allerdings zu einer Gerichtsverhandlung gegen den Orber kam, war er zwischenzeitlich als Obdachloser unterwegs und für die Behörden nicht greifbar. Erst kürzlich konnten sie ihn an seiner neuen Adresse in Bad Orb ausmachen, so dass es nun zu der Gerichtsverhandlung kam. Dort lehnte der Angeklagte zunächst jegliche Aussage ab. „Ich sage gar nichts“, erklärte er mit einem Lächeln im Gesicht zu Richter Wolfgang Ott. Später erkannte er sein Messer wieder, dass der Vorsitzende als Asservat aus einer Plastiktüte hervorholte. Er betonte auch noch, dass er damals zwei Wochen vor der Tat nichts zu essen hatte und deswegen so gehandelt habe: „Es war so doof von mir. Es tut mir leid ohne Ende.“
Für den Staatsanwalt war letztlich die Erpressung nicht nachweisbar, allerdings ein Fall von Nötigung. Es sei nicht gerechtfertigt gewesen, mit einem 13 Zentimeter langen Messer zu der Behörde zu gehen. Kurz vor der Verjährung des Falls im kommenden Jahr müsse der 71-Jährige deswegen verurteilt werden. Er forderte eine Geldstrafe von 400 Euro (50 Tagessätze zu je acht Euro). Richter Ott verurteilte ihn lediglich zu 240 Euro (30 Tagessätze). Der Angeklagte sei zwar „nicht der übliche böse Mann“, aber er habe Mist gebaut. Sein Verhalten bei den Behörden sei nicht korrekt gewesen. / hd
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