Überraschendes Urteil im Türsteher-Prozess

Biebergemünd

Mit einer Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung endete heute der „Türsteher-Prozess“ im Amtsgericht Gelnhausen. Strafrichter Dr. Wolfgang Ott sah es als erwiesen an, dass der 42-jährige Angeklagte aus Ludwigshafen einem inzwischen 26-Jährigen aus Bad Orb beim „Weihnachtsrock“ im Jahr 2011 auf dem Parkplatz des Bürgerhauses in Biebergemünder Ortsteil Kassel schwere Kopfverletzungen zugefügt hat.

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Allerdings: Gestanden hatte die Tat ein 37-Jähriger aus Viernheim, der an jenem 26. Dezember 2011 ebenfalls bei der Musikveranstaltung als Türsteher tätig war. Selbst die Staatsanwaltschaft hatte daher einen Freispruch gefordert.

Richter Ott stützte sich allerdings auf drei Zeugen, die alle den Angeklagten als Täter identifiziert hatten. Demnach soll der 42-Jährige den jungen Mann gegen einen Auto gedrückt und mehrfach dessen Kopf gegen die Dachreling des Fahrzeuges geschlagen haben. Nach dem sich ein 27-jähriger Biebergemünder eingeschaltet habe, soll er zunächst diesen beschimpft und danach das Opfer, das sich nur noch taumelnd auf den Beinen gehalten habe, umgestoßen haben. Der junge Mann aus Bad Orb wurde anschließend mit schweren Kopfverletzungen ins Klinikum Fulda gebracht, musste sieben Operationen über sich ergehen lassen und leidet noch heute unter der Tat.

Der 27-Jährige aus Biebergemünd war schließlich auch einer von drei Zeugen, die den Angeklagten als Täter identifizierten. Er trat bei seiner Zeugenaussage allerdings auffällig aggressiv gegenüber dem Türsteher aus Ludwigshafen auf, sprach ihn nur bei seinem zweiten Vornamen an, der dem eines amerikanischen Boxers gleicht, und beschuldigte ihn im Gerichtssaal der unterlassenen Hilfeleistung. Seine Begleiterin an diesem Abend, eine 22-Jährige aus Flörsbachtal, korrigierte vor Gericht sogar ihre ursprüngliche Aussage. Bei der Polizei gab sie noch an, dass der Angeklagte wild auf das Opfer eingeprügelt habe, vor Gericht konnte sie sich erst nach mehrfachem Nachfragen daran erinnern, dass er den Kopf des Bad Orbers gegen das Autodach geschlagen habe. Bei der Gegenüberstellung zeigte sie dann aber auch auf den Angeklagten. Das machte schließlich auch eine 22-Jährige aus Wächtersbach, die als erste beim Opfer war. Sie war sich in der Verhandlung zunächst „ziemlich sicher“, dass der Angeklagte der Täter ist, identifizierte ihn anhand seines Tattoo im Gesicht dann aber ebenfalls nach mehrfachem Nachfragen doch. Richter Dr. Ott berief sich bei seiner Urteilsbegründung zudem auf die Aussage eines weiteren Zeugen, der angegeben hatte, dass der zweitgrößte Türsteher geschlagen habe, was auf den Angeklagten zutreffe. Zudem sei auch den Polizisten in der Nacht vom 25. auf den 26. Dezember 2011 der 42-Jährige als Täter genannt worden.

Und trotzdem: Es bleiben offene Fragen und vor allem ein Geständnis, das nicht berücksichtigt wurde. Der 37-Jährige aus Viernheim hatte am zweiten Verhandlungstag überraschend zugegeben, den finalen Schlag gesetzt zu haben. Für seine Aussage war er extra aus seinem neuen Wohnort in der Schweiz angereist. „Vorbesprochene Version“ nannte dies Rechtsanwalt Thomas Walzer, der das Opfer als Nebenkläger vertrat, und Richter Dr. Ott schloss sich dieser Einschätzung an. Der geständige Zeuge habe bei seiner Aussage sehr nervös gewirkt und auch der Angeklagte habe mit hochrotem Kopf dessen Auftritt verfolgt. Zwei weitere Türsteher von jenem Abend, die ebenfalls den 37-Jährigen belasteten, wären demnach ein Teil dieses Komplotts, einer davon wurde nach seiner Aussage sogar vereidigt. Nur warum der 37-Jährige das Geständnis abgelegt hat, wenn er die Tat tatsächlich nicht begangen hat, ist weiterhin ungeklärt.

Auch die Angaben eines 30-Jährigen aus Biebergemünd, der das Opfer mit einem Axtstiel in der Hand über den Parkplatz rennen sah und dabei gewesen sein will, wie ihm zwei Türsteher diese Schlagwaffe abnahmen, wurden vom Gericht nicht entlastend gewertet. Dass der Opfer, der sich an nichts erinnern kann, mit diesem Axtstiel seinen Freunden zu Hilfe kommen wollte, die zuvor in eine andere Schlägerei verwickelt waren, war allerdings unstreitig. Diesen hatte der Bad Orber, bei dem später 0,7 Promille im Blut festgestellt wurden, obwohl er eigentlich als Fahrer für Freunde und seine jüngere Schwester zur Verfügung stehen wollte, vermutlich zuvor aus seinem Auto geholt.

„Im Zweifel für den Angeklagten“, konnte sich die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, Oberamtsanwältin Birgit Seifert-Schmid, nach eigenen Angaben nicht entscheiden, welche Aussagen sie glauben soll und sah daher keine ausreichende Beweislage für eine Verurteilung. Verteidigerin Eva Rillig wehrte sich zudem gegen Vorverurteilungen ihres Mandanten wegen seines äußeren Erscheinungsbildes und seiner Vergangenheit als „Käfigkämpfer“ und plädierte ebenfalls auf Freispruch. Den will der Angeklagte, der bislang nicht vorbestraft ist und in seinem Schlusswort noch einmal seine Unschuld beteuert („Ich habe den Bub nicht geschlagen“), jetzt in einer Berufungsverhandlung am Landgericht Hanau erwirken. Die einjährige Freiheitsstrafe wird für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, zudem soll der 42-Jährige monatlich 100 Euro an das Opfer zahlen und 100 Stunden gemeinnützige Arbeit in einer Behinderteneinrichtung leisten.


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