HessenForst hatte im September 2023 die Vorrangfläche 2-304 zwischen Bad Orb und Biebergemünd für die Bebauung mit Windkraftanlagen (WKA) ausgeschrieben. Da beide Kommunen gleichermaßen von dem Bau von WKA auf dieser Fläche betroffen sind, haben die Bürgerinitiativen "Windkraft im Spessart" und "Gegenwind Bad Orb" in Zusammenarbeit mit "Vernunftkraft Main-Kinzig-Kreis / Naturpark Spessart" eine professionelle Simulation in Auftrag gegeben.
"Die Visualisierung zeigt, dass Windkraftanlagen auf der Fläche 2-304 im südlichen Bereich nahezu im ganzen Biebertal bis hin nach Kassel sichtbar sind, wobei in Bieber aufgrund des geringen Abstands die Belastung der Einwohner durch optische Bedrängung, Schattenwurf und Lärmemission am stärksten sein wird. Im nördlichen Bereich werden die Anlagen wegen ihrer Höhe fast im ganzen Orbtal sichtbar sein. Aufgrund der geringen Distanz zu den sehr hohen Anlagen werden Immobilienbesitzer in Bad Orb und Bieber auch die höchsten Wertverluste erleiden. Vergleichbares gilt auch für Lettgenbrunn, das ebenfalls in direkter Umgebung zu den geplanten Anlagen liegt. „Wer diese Visualisierungen sieht, glaubt doch nicht allen Ernstes die kürzlich gemachte Aussage von Jürgen Staab, dem Vorstand der Energiegenossenschaft Main-Kinzig, dass Windkraft keinen Einfluss auf Immobilienpreise hat“, ärgert sich BI Vorstand Rolf Zimmermann und verweist dabei auf die Studie 'Local Cost for Global Benefit: The Case of Wind Turbines', des RWI – Leibniz Institut für Wirtschaftsforschung aus Essen. Die Studie weist anhand von über 3 Millionen Verkaufsangeboten nach, dass der Wertverlust von älteren Immobilien in ländlicher Umgebung je nach Entfernung zu Windkraftanlagen zu einem Preisabschlag von bis zu 23 % führen kann. Zudem hat Bad Orb in den letzten Jahren vieles erfolgreich umgesetzt, um den Wiedereinstieg als Kurstadt zu schaffen. Dieser Erfolg darf nicht durch das Profitstreben von HessenForst oder einzelnen Windkraftprojektierern und Windkraftbetreibern aufs Spiel gesetzt werden", heißt es in einer Pressemitteilung.
Die Visualisierung beweise auch, dass entgegen der immer wieder kolportierten Aussage, auf der Vorrangfläche 2-304 würden nur 10 bis 12 Windkraftanlagen errichtet werden, über 25 Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von 285 m und einer Leistung von ca. 7 MW planerisch machbar seien: "Diese Anlagengröße wurde auch beim gemeinsamen Besuch der Vorrangfläche 2-304 im Vorfeld zur Landtagswahl in Hessen von der Energiegenossenschaft Main-Kinzig und dem Grünen Landtagskandidaten Günther Koch genannt. Die geplanten Anlagen würden damit die bereits bestehenden Anlagen auf den „Vier Fichten“ um fast die Hälfte überragen."
„Eine Projektgröße von 10 bis 12 Windkraftanlagen wird von den Projektierern üblicherweise zu Beginn der Bebauung einer größeren Fläche gerne gewählt, da bei Genehmigung eines Windparks durch diese Limitierung eine aufwändigere Umweltverträglichkeitsprüfung häufig entfällt“, erklärt BI Vorstand Dr. Berthold Andres die Vorgehensweise. Anschließend würden dann in einem zweiten Schritt weitere Windkraftanlagen dazu gebaut. Bestätigt werde dieses Vorgehen durch die Windkraftanlagen bei den „Vier Fichten“ in Gründau, wo die bereits bestehenden 12 Anlagen vor kurzem um fünf Anlagen erweitert worden seien beziehungsweise durch die Anlagen der Naturenergie Main-Kinzig in Flörsbachtal, wo seit dem vergangenen Jahr acht weitere Anlagen in Planung beziehungsweise im Genehmigungsverfahren seien.
Das werde bei der Bebauung der Fläche 2-304 nicht anders laufen: "Der im Main-Kinzig-Kreis bereits berüchtigte Windkraftprojektierer ABO Wind bietet HessenForst inzwischen über 400.000 € Pacht pro Windkraftanlage und Jahr (Quelle: WirtschaftsWoche vom 2. November 2023). Bei diesen völlig irrational hohen Beträgen gehen wir nicht davon aus, dass sich HessenForst auf nur 10 bis 12 Anlagen beschränken wird“, ergänzt BI Vorstand Rolf Zimmermann, „ganz im Gegenteil, wenn es keinen ausgeprägten Widerstand vor Ort gibt, wird HessenForst sicherlich versuchen, den maximalen Profit aus dieser Fläche herauszuschlagen, egal was die Betroffenen vor Ort dazu sagen.“
Mehrere Faktoren würden die große Anzahl an möglichen Windkraftanlagen auf der Vorrangfläche 2-304 bedingen: "Neben der absoluten Größe kommt sie unter anderem auch deshalb zustande, weil die Regionalversammlung Südhessen noch kurz vor der diesjährigen Sommerpause sehr 'geräuschlos' festgelegt hat, dass künftig nur noch der Mastfuß einer Anlage innerhalb einer Vorrangfläche liegen muss. Dies vergrößert die bebaubare Fläche einer Vorrangfläche deutlich und Windkraftanlagen rücken damit generell circa 100 Meter näher an die Wohnbebauung heran. Einige Anlagen könnten auch in einem Bereich liegen, der eigentlich im gültigen Flächennutzungsplan Windkraft der Gemeinde Biebergemünd vom Regierungspräsidium Darmstadt als Ausschlussfläche festgeschrieben wurde. Bedauerlicherweise hat die Gemeindevertretung Biebergemünd im anschließenden Genehmigungsverfahren des Regionalplans TPEE für Südhessen mit den Stimmen der CDU und SPD einen Antrag der FWG abgelehnt, Widerspruch gegen dieses Vorgehen einzulegen. Windkraftanlagen rücken deshalb nochmals deutlich näher an Bieber heran."
Die Vorstände der BI Windkraft im Spessart und der Gegenwind Bad Orb rufen die Lokalpolitik deshalb auf, alles zu unternehmen, um die negativen Auswirkungen des Baus von 285 m hohen Windkraftanlagen auf die Anwohner und den Naturraum Spessart möglichst zu minimieren: "Es kann nicht sein, dass der ländliche Raum im Spessart massiv durch den Bau von unzähligen Windkraftanlagen entwertet wird, während in anderen Kreisen wie dem Hochtaunuskreis fast keine Anlagen gebaut werden. Hier ist die Politik gefragt, einen Interessenausgleich zwischen den einzelnen Gebieten in Südhessen zu schaffen."