Abstand zu gering: Klage gegen Windkraftanlagen

Breitenborn/Lützel
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Am 22. März 2021 hat eine gemeinsame Initiative von Bürgerinnen und Bürgern aus Lützel, einem Ortsteil der Gemeinde Biebergemünd mit über 100 Einwohnern, vertreten durch einen Hanauer Fachanwalt für Verwaltungsrecht beim Verwaltungsgerichtshof Kassel eine Normenkontrollklage gegen den Regionalplan Südhessen, Teilplan Erneuerbare Energie (TPEE) eingereicht.



Begründet wird die Klage vor allem damit, dass das Regierungspräsidium Darmstadt bei der Aufstellung des TPEE den Biebergemünder Ortsteil Lützel fälschlicherweise als Außenbereich und nicht als Siedlungsfläche eingestuft hat. „Als Gebäude im Außenbereich gelten typischerweise Aussiedlerhöfe oder einzelnstehende Forsthäuser, aber nicht Gebäude in zusammenhängenden Ortsteilen. Diese falsche Einstufung führte im TPEE dazu, dass der Abstand der Windkraftvorrangfläche 2-308 zu unserem Ortsteil weniger als 800 m beträgt, anstatt des ansonsten von der Regionalversammlung Südhessen aus Vorsorgegründen vorgegebenen Abstands zu Siedlungsflächen von mindestens 1.000 m. Über unsere Normenkontrollklage wollen wir den TPEE für ungültig erklären lassen, um in einem erneuten Verfahren auch für unseren Ortsteil den in Südhessen gültigen Schutz bei Planung und Bau von inzwischen 250 m hohen Windkraftanlagen zu erreichen“, begründet Frau Prof. Dr. Katrin Stein aus Lützel das Vorgehen der Initiative.

Der zu geringe Abstand der Windkraftvorrangfläche 2-308 ist seit Beginn der Planungen zum TPEE im Jahr 2011 ein Zankapfel zwischen den Bürgerinnen und Bürgern von Lützel, der Gemeinde Biebergemünd und dem Regierungspräsidium Darmstadt. Parallel zum TPEE hatte die Gemeinde Biebergemünd 2012 in einem sehr aufwändigen und mit Kosten von mehreren Hunderttausend Euro verbundenen Verfahren die Aufstellung eines eigenen Flächennutzungsplans Windkraft für das Gemeindegebiet gestartet. Bereits kurz nach der Offenlage des ersten Entwurfs 2014 hatte die Gemeinde Biebergemünd den gesamten Bereich im Umfeld der jetzigen TPEE Vorrangfläche 2-308 unter anderem aufgrund des zu geringen Abstands zur Wohnbebauung im Ortsteil Lützel als nicht geeignet für Windkraftanlagen eingestuft. Dieser Bereich war dann auch in dem im März 2018 vom Regierungspräsidium Darmstadt genehmigten Flächennutzungsplan Windkraft der Gemeinde Biebergemünd nicht als Windkraftvorrangfläche enthalten. „Da uns verschiedene Lokalpolitiker aus Biebergemünd immer wieder persönlich versichert hatten, dass sie sich für uns einsetzen würden, falls der genehmigte Flächennutzungsplan vom Regierungspräsidium wieder ausgehebelt wird, dachten wir damals, das ganze Verfahren wäre nach über sechs Jahren endlich abgeschlossen“, fasst Norman Schäffer die im Frühjahr 2018 vorherrschende Stimmung im Ortsteil Lützel zusammen.

Allerdings wurde das Vertrauen der Lützeler Bürgerinnen und Bürger in die Gemeinde Biebergemünd und in das Regierungspräsidium Darmstadt bereits im Herbst 2018 mit der erneuten Veröffentlichung des Entwurfs der Beschlussfassung des TPEE schwer enttäuscht. Entgegen dem sechs Monate zuvor genehmigten Flächennutzungsplan Windkraft der Gemeinde Biebergemünd war die Vorrangfläche 2-308 im TPEE doch wieder enthalten, und jetzt sogar mit einem Abstand von weniger als 800 m. Seitens der Gemeindevertretung Biebergemünd wurde dieser massive Verstoß gegen die kommunale Selbstverwaltung entgegen den früheren Versprechen tatenlos hingenommen. Ein Antrag der FWG in der Biebergemünder Gemeindevertretung im März 2019 forderte zwar vom Regierungspräsidium Darmstadt die Streichung der Windkraft Vorrangfläche 2-308, der Antrag wurde aber mit der Mehrheit der CDU und SPD-Fraktionen abgelehnt. „Mich haben besonders die Begründungen der Fraktionen von CDU und SPD für die Ablehnung des Antrags der FWG gestört. Wir hätten eigentlich von den Biebergemünder Lokalpolitikern den gleichen sachlichen Einsatz für alle Ortsteile erwartet, auch wenn es sich in diesem Fall nur um den kleinsten Teilort Lützel handelt. Aber leider wurden wir mit unserem Problem völlig allein gelassen“, fasst der Lützeler Karl-Heinz Knoblauch seine Enttäuschung zusammen. Auch eine nochmalige Thematisierung der zu geringen Abstände der Vorrangfläche 2-308 in einer ausführlichen gemeinsamen Stellungnahme durch insgesamt 46 Lützeler Bürgerinnen und Bürgern lief beim Regierungspräsidium Darmstadt im Mai 2019 ins Leere. Deshalb wurde nach der im letzten Jahr erfolgten endgültigen Genehmigung des TPEE stellvertretend von vier besonders betroffenen Einwohnern jetzt eine Normenkontrollklage eingereicht. Finanziell möglich wurde dieses „Musterverfahren“ dadurch, dass sich viele Lützeler Bürgerinnen und Bürger an einer Spendenaktion beteiligt haben.


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