Schlüsselübergabe endet auf der Motorhaube

Birstein
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Gründlich misslungen ist im März des vergangenen Jahres die Rückabwicklung der Vermietung einer Lagerhalle in Birstein.



Mieter und Vermieter lieferten sich zunächst ein Wortgefecht, am Ende landete ein Beteiligter sogar auf der Motorhabe eines Klein-Lasters. Für den Mieter aus Neuhof endete die Verhandlung vor dem Amtsgericht Gelnhausen mit einer Geldstrafe und einem Fahrverbot.

Am 2. März 2018 trafen sich die Vermieterin aus Bruchköbel und ihr Lebensgefährte mit dem Mieter vor der Lagerhalle in Birstein. Nach ausgebliebenen Mietzahlungen hatte die 27-Jährige den Vertrag gekündigt. Mit einem Übergabeprotokoll wollte sie die Schlüsselübergabe abwickeln, doch darauf hatte der 57-jährige Mieter aus Neuhof offenbar keine Lust. Auch in der Verhandlung bezeichnete er das Mietobjekt als „Schrotthalle“, im März 2018 stieg er nach einer kurzen verbalen Auseinandersetzung in sein Fahrzeug und wollte wegfahren.

Die 27-Jährige folgte ihm, der Angeklagte fuhr dennoch los und nach Überzeugung des Gerichts direkt auf den 32-jährigen Begleiter der Vermieterin zu. „Ich hatte keine Chance, auszuweichen“, klammerte er sich an die Scheibenwischer und fuhr so laut eigenen Angaben einige Meter auf dem Fahrzeug mit. Die unfreiwillige Mitfahrt endete für ihn mit blauen Flecken. Das Gericht unterstellte dem Angeklagten aus Neuhof zwar nicht die Absicht, den Mann überfahren zu wollen, glaubte aber auch nicht seiner Version: Demnach habe ihn der 32-Jährige zur Rede stellen wollen und sei ihm schließlich vors Auto gesprungen. „Warum soll ich ihn anfahren? Nur wegen der Unterschrift? Humbug“, lautete sein Schlusswort in der Verhandlung.

Wegen fahrlässiger Körperverletzung und einem fahrlässigen Eingriff in den Straßenverkehr wurde der 58-Jährige zu einer Geldstrafe in Höhe von 900 Euro (90 Tagessätze á 10 Euro) verurteilt, außerdem wurde gegen ihn ein dreimonatiges Fahrverbot verhängt. Die Staatsanwaltschaft Hanau hatte eine fünfmonatige Bewährungsstrafe gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


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