Die Gemeinde Birstein schiebe einen Schuldenstand in Höhe von 6,6 Millionen Euro vor sich her. Hinzu würden nach dem derzeitigen Investitionsplan weitere 4,2 Millionen Euro kommen.
"Dass die Fördermittel verlockend klingen, bei denen man über Förderprozente redet, und nicht über die Summen, die aufzubringen sind, ist jedem klar. Aber gerade dies birgt die Gefahr in sich, dass sich die Gemeinde überschuldet. Der Bürgermeister sieht einen Ausweg bei der Erhöhung der Steuern und Gebühren (Gewerbesteuer, Grundsteuer A und B sowie die Kindergartengebühren), die aber unserer Meinung nach nicht zu einer erheblichen Mehrbelastung der Bürger/innen führen darf, da sie alle Bürger/innen betrifft wie bei der Grundsteuer B, wo neben den Grundstückbesitzern auch Mieter betroffen sind. An dieser Stelle reden wir auch von jungen Familien, die wir gerne in Birstein ansiedeln. Aus unserer Sicht ist eine Erhöhung der Grundsteuer B auf 600 Punkte (was eine Steigerung von 150 Punkten darstellt) wie vom Bürgermeister geplant beziehungsweise vorgeschlagen eine zu hohe Belastung für die hier ansässigen Bürger/innen. Des Weiteren sollen die jungen Familien noch mit einer Erhöhung der Kindergartengebühren in noch nicht bekanntem Umfang weiter belastet werden. Bei den wenigen Gewerbebetrieben, die wir vor Ort noch haben, die auch für Arbeitsplätze und Einkommensteuer sorgen, sprechen wir uns gegen die Erhöhung der Gewerbesteuern aus. Denn das wäre ein falsches Signal für die örtlichen Betriebe. Bei den geplanten Investitionsprojekten befürworten wir zu prüfen, welche für die Gemeinde Priorität und Vorrang haben. Förderprojekte müssen verschoben werden, da gerade diese Schulden in Millionenhöhe verursachen werden", so die CDU.
Und weiter: "Bei dem größten defizitären Posten Freizeitbad und Dorfgemeinschaftshäusern müssen alle Bürger/innen mit ins Boot genommen werden, um gemeinsam zu entscheiden, an welchen Schrauben gedreht werden kann und muss. An dieser Stelle sehen wir unsere alle in der Verantwortung. Denn wenn das Regierungspräsidium die Genehmigungen für den Haushaltsplan nicht erteilt, ist die Gemeinde handlungsunfähig. Das gilt nicht nur für den Nachtragshaushalt 2021, sondern vor allem auch für die kommenden Haushalte, die in der geplanten Größenordnung nicht genehmigungsfähig sein werden. Unsere Gemeinde muss sich im Klaren sein, dass es ohne Mehreinahmen, wie zum Beispiel ansiedeln von Gewerbe in der Gemeinde, keinen Spielraum für Investitionen gibt. Eventuelle Einnahmen in Zukunft mit der Windkraft kann zu dem jetzigen Zeitpunkt nicht im Haushalt berücksichtigt werden", meint die CDU- Fraktionsvorsitzende Danica Radtke.
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