Zwei Online-Konsultationen in den Wasserrechtsverfahren

Birstein
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In der Zeit vom 28. April 2022 bis 11. Mai 2022 finden zwei sog. Online-Konsultationen in den Wasserrechtsverfahren des Wasserverbandes Kinzig (WVK) statt.



Der WVK hat beim Regierungspräsidium Darmstadt die Zulassung von Grundwasserentnahmen für die öffentliche Wasserversorgung in den Gemeinden Brachttal und Birstein beantragt. Für das Fördergebiet Neuenschmidten (Brachttal) strebt der Verband eine gehobene Erlaubnis in Höhe von 2,35 Mio. m³/a sowie eine einfache Erlaubnis über 0,15 Mio. m³/a an, d.h. in der Summe 2,5 Mio. m³/a. Weiterhin sind für das Fördergebiet Kirchbracht-Illnhausen (Birstein) eine gehobene Erlaubnis über 1,65 sowie eine einfache Erlaubnis über 0,4 Mio. m³/a vorgesehen, d.h. insgesamt 2,05 Mio. m³/a.

Das Regierungspräsidium Darmstadt hat daraufhin förmliche Wasserrechtsverfahren eingeleitet. Hierzu wurden die Antragsunterlagen in den betroffenen Gemeinden Ende 2021 ausgelegt und auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt veröffentlicht.

In beiden Verfahren hat die Öffentlichkeit vielfach die Möglichkeit genutzt, Einwendungen zu erheben. Das Regierungspräsidium hatte aufgrund der mit der Corona-Pandemie verbundenen Einschränkungen und Planungsunsicherheiten bereits im Januar 2022 entschieden, in vorliegenden Verfahren anstelle von Erörterungsterminen Online-Konsultationen durchzuführen. Hiermit soll ein wesentlicher Beitrag zur Teilnahme aller Berechtigten und zur Beschleunigung des Anhörungsverfahrens geleistet werden.

Im Rahmen der Online-Konsultationen werden der interessierten Öffentlichkeit die vorhandenen Informationen erneut zur Verfügung gestellt und können in dem genannten Zeitraum von jedermann auf den nachfolgenden Internetseiten eingesehen werden.

https://www.online-beteiligung.de/rpd-neuenschmidten

https://www.online-beteiligung.de/rpd-kirchbracht

"Für eine aktive Teilnahme können alle Einwender Zugangsdaten für die geschützten Bereiche der Homepages anfordern. Nähere Informationen hierzu finden Sie in den Bekanntmachungstexten auf unserer Homepage", teilt das Regierungspräsidium mit.


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