Streit in Birstein: Partnerin an Haaren über Boden gezogen

Birstein
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Weil sie sich nicht einigen konnten, ob für das gemeinsame Kind ein neuer oder ein gebrauchter Kleiderschrank angeschafft werden sollte, gerieten die beiden Lebenspartner in einen heftigen Streit. Den musste sogar eine Streife der Polizeistation Schlüchtern schlichten. Und den brachte den 43-jährigen Mann nun vor die Schranken des Amtsgerichts Gelnhausen, wo er sich wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu verantworten hatte.



Richter Wolfgang Ott verurteilte den Birsteiner zu einer Geldstrafe von 900 Euro (60 Tagessätze à 15 Euro). Damit blieb er deutlich unter der Forderung der Staatsanwältin, die eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten für angemessen hielt. Der Streit hatte sich Ende November vergangenen Jahres in der gemeinsamen Wohnung zugetragen. Im Verlauf der Auseinandersetzung soll er sie an ihren Haaren gepackt, zu Boden gestoßen und einige Meter hinter sich auf dem Boden gezogen haben.

„Der Weg war falsch“, räumte der Beschuldigte vor Gericht ein. Allerdings beteuerte er, im Zuge der Auseinandersetzung auch von seiner Partnerin angegriffen worden zu sein. Sie habe ihn angesprungen und in die rechte Hand sowie Unterarm gebissen. Die Frau bestritt dies im Zeugenstand. Der 43-Jährige hatte den Ermittlungsbehörden dazu nach dem Vorfall auch Beweisfotos von den angeblichen Bissverletzungen zukommen lassen. Die überzeugten allerdings die Staatsanwältin nicht. Diese Bilder habe er zwar zeitnah übermittelt, seien aber unscharf und zeigten eher vernarbte Wunden, urteilte sie.

Die Anklägerin machte auch das lange Vorstrafenregister des Mannes nachdenklich. Zehn Eintragungen finden sich darin, darunter mehrere Gewaltdelikte. So wurde er beispielsweise im Jahr 2001 zu einer 22-monatigen Bewährungsstrafe wegen sexueller Nötigung, gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung verurteilt. Eine weitere Bewährungsstrafe im Jahr 2003 musste er schließlich sogar im Gefängnis absitzen. Richter Ott hielt dennoch eine Geldstrafe für ausreichend, da die einschlägigen Eintragungen schon viele Jahre zurückliegen. Das Opfer hatte zuvor betont, dass sie kein Interesse an einer Bestrafung des 43-Jährigen habe. Schließlich lebten beide wieder zusammen in einem Haushalt – und das seit dem Vorfall im November ohne gewalttätige Vorfälle. / hd


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