Landesregierung kann Fragen zur Haidefeldschule nicht beantworten

Birstein
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Es ist laut des SPD-Landtagsabgeordneten Heinz Lotz ein Skandal: Warum hat das Land Hessen ein gemeinsames Projekt der Haupt- und Realschule und der Haidefeldschule Birstein (Förderschwerpunkt Lernen) abgeschafft und damit jungen Menschen die Chance auf einen Hauptabschluss genommen?



Das wollte er in Erfahrung bringen und wandte sich gemeinsam mit seinem Kollegen Christoph Degen bereits am 4. Juli 2022 mit einem offiziellen Auskunftsersuchen an das Kultusministerium. Das hat nun, zwei Wochen nach der Frist, jedoch erklärt, seine Frage nicht in den gesetzlich vorgeschriebenen vier Wochen beantworten zu können.

„Das Land schließt ein sinnvolles Projekt, dass jungen Menschen eine gute Zukunft ermöglicht, in dem in einer geschützten Atmosphäre der Hauptschulabschluss gemacht werden kann und weiß nicht warum. Wer auch immer für diesen Schlamassel verantwortlich ist, muss zur Rechenschaft gezogen werden. Wenn man etwas abschafft, dann weiß man zum Zeitpunkt des Abschaffens auch warum und kann das ohne Umschweife erklären. Wenn das Land Hessen, das Kultusministerium oder das Staatliche Schulamt nicht in der Lage ist, eine derart einfache Frage in einer derart großzügigen Frist zu beantworten, dann wissen sie es entweder nicht oder es wurde nach Gutdünken gehandelt. Hier wird leichtfertig mit der Zukunft junger Menschen gespielt, ohne rechtzeitig eine Alternative bieten zu können. Für mich ein Skandal“, stellt Heinz Lotz fest.

Alleine der nun angekündigte Zeitpunkt der Beantwortung – die Woche nach den Schulferien – sei ein einziges Armutszeugnis der Landesregierung. Denn dieser Termin bedeutet auch, dass es dann keine Möglichkeit mehr gibt, die Entscheidung im kommenden Schuljahr rückgängig zu machen oder den Schülerinnen und Schülern eine reale Alternative bieten zu können. „Hier sollen eiskalt Fakten geschaffen werden. Das ist herzlos, das läuft entgegen allen Bemühungen allen jungen Menschen eine Chance zu geben und das ist obendrauf noch unprofessionell. Das Auskunftsersuchen wurde extra rechtzeitig vor Ferienbeginn gestellt, um noch Weichen stellen zu können“, so der Landtagsabgeordnete Heinz Lotz, der bereits jetzt ankündigte, sich auch nach Beginn des neuen Schuljahres besonders für die jungen Menschen einsetzen zu wollen, die es nicht so einfach im Leben haben wie andere.

In der Begründung zur Nichteinhaltung des Kultusministeriums heißt es wörtlich: „Die zur Beantwortung des Auskunftsersuchens erforderlichen Abstimmungsarbeiten nehmen noch Zeit in Anspruch. Daher bitte ich um Verständnis, dass die erbetene Auskunft voraussichtlich in der 36. Kalenderwoche 2022 vorgelegt werden wird.“

Aus der Geschäftsordnung des Hessischen Landtags
§ 36 Auskunftsersuchen
(1) Jedes Mitglied des Landtags hat das Recht, Auskunftsersuchen an die Landesregierung zu richten, um insbesondere Auskünfte über Angelegenheiten von örtlichem Interesse zu erhalten.
(2) Die Auskunftsersuchen sind der Präsidentin oder dem Präsidenten schriftlich einzureichen und müssen von der oder dem einreichenden Abgeordneten unterzeichnet sein. Sie sollen knapp und sachlich formuliert und so gehalten sein, dass sie von der Landesregierung in kurzer Form beantwortet werden können.
(3) Die Präsidentin oder der Präsident leitet die Auskunftsersuchen an die Landesregierung weiter.
(4) Die schriftliche Auskunft soll innerhalb von vier Wochen an das Mitglied des Landtags unmittelbar erfolgen. Kann die Frist nicht eingehalten werden, soll die Landesregierung dies dem Mitglied des Landtags unmittelbar schriftlich mit Angabe der konkreten Hinderungsgründe mitteilen. Die Auskunft und gegebenenfalls der Zwischenbescheid sind der Präsidentin oder dem Präsidenten nachrichtlich zuzuleiten.
(5) Weder die Anfrage nach Abs. 1 noch die Auskunft nach Abs. 4 werden als Landtagsdrucksache verteilt.


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