50-jähriges Dienstjubiläum von Lothar Heerd

Birstein
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Am 07.10.2022 wurde der Ortsgerichtsvorsteher Lothar Heerd aus Kirchbracht in einer kleinen Feierstunde durch Bürgermeister Fabian Fehl (SPD) und dem Direktor des Amtsgerichts Geln-hausen, Hrrn Andreas Weiß, im Beisein des Bürgermeisters a.D. Wolfgang Gottlieb und des stellvertretenden Ortsgerichtsvorstehers Andreas Bernhardt für sein 50-jähriges Dienstjubiläum geehrt.

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Lothar Heerd war zunächst von 1972 bis 2007 im Polizeidienst tätig. Im Jahr 1985 wurde er zum Ortsgerichtsschöffen für das Ortsgericht Birstein II ernannt. Es folgte die Ernennung zum stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteher im Jahr 2002. Diese Tätigkeit übte er bis 2005 aus. Nach Ablauf der Amtszeit des damaligen Ortsgerichtsvorstehers war Heerd bereit, das Amt zu übernehmen. Die Ernennung durch das Amtsgericht Gelnhausen zum Ortsgerichtsvorsteher für das Ortsgericht Birstein II erfolgte im Jahr 2005. Bis heute bekleidet Lothar Heerd das Amt des Ortsgerichtsvorstehers und pflegt damit die gute Zusammenarbeit sowohl mit dem Amtsgericht Gelnhausen als auch mit der Gemeinde Birstein.

Lothar Heerd betont, dass er das Ehrenamt gerne ausübt und erläutert kurz, wie wichtig es ist, sich ehrenamtlich zu engagieren. „Es ist unverzichtbar für eine lebendige Gesellschaft. Ein enorm wichtiger Beitrag in Zeiten, da sich die große Mehrheit der Bevölkerung um den Zusammenhalt sorgt. Ohne die freiwillige Arbeit drohen viele Bereiche der Gesellschaft brach-zuliegen“, wirbt er für das ehrenamtliche Engagement. Ortsgerichte gibt es ausschließlich in Hessen, sie sind eine hessische Besonderheit. Seit 1953 gibt es in jeder hessischen Gemeinde mindestens ein Ortsgericht. In Birstein gibt es drei Ortsgerichtsbezirke.

Ortsgerichte sind dazu da, Bürgerinnen und Bürgern sowie Behörden wichtige Hilfestellungen zu leisten und Kosten zu sparen. Sie sind als Hilfsbehörden der Justiz Partner für viele persönliche Angelegenheiten und sollen Bürgernähe vermitteln. Das Ortsgericht ist beispielsweise für Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften, Erteilungen von Sterbefallanzeigen an das Amtsgericht, Sicherung des Nachlasses sowie Schätzungen von Grundstücken und Gebäuden zuständig.

Jedes Ortsgericht hat mindestens fünf Mitglieder. Dazu zählen der Ortsgerichtsvorsteher und vier Ortsgerichtsschöffen, die vom Amtsgericht auf Vorschlag der Gemeinde ernannt werden. Die Amtszeit beträgt dabei zehn Jahre. Der Direktor des Amtsgerichts Gelnhausen, Andreas Weiß, und Bürgermeister Fabian Fehl dankten Lothar Heerd für sein außerordentliches Engagement und überreichten ihm eine kleine Anerkennung anlässlich des Jubiläums.

lothar heerdt az


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