Wohnungseinbrecher müssen ins Gefängnis

Birstein

Die mutmaßlichen Wohnungseinbrecher von Brachttal und Birstein müssen ins Gefängnis. Das Schöffengericht am Amtsgericht Gelnhausen verurteilte einen 24-jährigen Birsteiner und einen 31-Jährigen aus Hitzkirchen jeweils zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Ein dritter Angeklagter aus Gelnhausen, dem nur die Beteiligung an einem „Bruch“ nachgewiesen werden konnte, erhielt eine neunmonatige Freiheitsstrafe, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird.

VORSPRUNG - Anruf genuegt

Neben den beiden Einbrüchen wurden bei den Ermittlungen auch ein Teil der Diebstähle von Kreuzen, Vasen und eine Madonnen-Figur vom Gelnhäuser Friedhof in der Barbarossastraße aufgeklärt.

Am 11. Oktober 2012 wurden die drei Angeklagten in einer Wohnung in Brachttal-Schlierbach auf frischer Tat von der Polizei ertappt und verhaftet. Ein Nachbar hatte beobachtet, wie sie sich kurz vor 23 Uhr über die Hausrückseite Zugang verschafft hatten. Zuvor nahmen sie mit dem Bewohner offenbar telefonischen Kontakt auf, weil dieser im Internet eine Eckbank zum Verkauf angeboten hatte. Als dieser angab, am 11. Oktober nicht zu Hause zu sein, schlugen die drei Einbrecher zu. „Ich hatte kein Geld und Hunger“, versuchte der 28-jährige Gelnhäuser, inzwischen nach Bad Orb umgesiedelt, seine Tat zu erklären. Der ominöse dritte Mann, der bei einem Einbruch am 2. Oktober in Birstein vermutlich dabei war, will er aber nicht gewesen sein.

Im Ortsteil Wüstwillenroth verschafften sich da die Täter gegen 19 Uhr Zugang über die Terrassentür zu einem Wohnhaus und ließen unter anderem einen Möbeltresor mitgehen. Der wurde am nächsten Tag an einem Ufer eines nahegelegenen Anglerteiches gefunden. Wenige Meter entfernt parkte zudem ein Opel Omega, verschlossen und ohne Kennzeichen. Allerdings hatte der Wagen eine Umweltplakette, in der ein Gießener Kennzeichen eingetragen war. Auf die Spur der Angeklagten brachte die Polizei jedoch zunächst ein aufmerksamer Einwohner von Birstein.

Mitten im Ort hatte er den Wagen nämlich des Öfteren vor einer Lagerhalle stehen sehen. Mal mit dem Gießener Kennzeichen, mal mit MKK-Nummernschildern und manchmal auch ohne. Und als er dann die Polizei bei der Sicherstellung des Tresors am Anglerteich bemerkte, teilte er dies den Beamten mit. Die Lagerhalle war vom 31-jährigen Angeklagten angemietet, bei einer Durchsuchung fand die Polizei neben der Madonnen-Figur auch mehrere Metallkreuze, die eindeutig vom Friedhof in Gelnhausen stammen. Der Angeklagte gab an, die Kreuze zusammen mit dem 24-jährigen Mitangeklagten bei einem Schrotthändler in Gedern gekauft zu haben und legte dafür eine Quittung vor. Die polizeilichen Ermittlungen ergaben allerdings, dass es diesen Schrotthändler überhaupt nicht gibt. Um mehr Licht in den Friedhof-Diebstahl zu bringen, wurde die diesbezügliche Anklage gegen den 31-Jährigen abgetrennt und nun separat verhandelt.

Zur Aufklärung des Einbruchs in Birstein haben allerdings gleich mehrere Einheimische beigetragen. Der Wagen mit dem für die Region ungewöhnlichen Gießener Kennzeichen fiel mehrfach auf, ein Besucher des Oktoberfestes der KSG Wüstwillenroth/Lichenroth im Fußballerheim schrieb sich kurz vor dem Einbruch sogar die Buchstaben- und Zahlenkombination auf. Auf einem Lichtbild und auch im Gerichtssaal identifizierte der Zeuge den 31-jährigen Angeklagten als eine der drei Personen, die sich am Wagen aufhielten. Unstimmigkeiten gab es allerdings bei der Marke des Fahrzeuges: Dieser Zeuge gab an, dass die Kennzeichen an einem Audi und eben nicht an einem Opel montiert haben. Allerdings verfügten die Täter anscheinend über mehrere Pkw. Die Nummernschilder aus Gießen wurden schließlich an einem Ford-Scorpio sichergestellt, zum Einbruch in Schlierbach fuhren sie mit einem Ford-Mondeo und beim unbekannten Schrotthändler wollen sie einen Renault in Zahlung gegeben haben.

Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Manfred Hans, Verteidiger des 31-Jährigen: „Hier waren nur Amateure am Werk“, warf der den ermittelnden Polizisten vor, die Aussagen der Anwohner nicht ordnungsgemäß zu Protokoll genommen zu haben und sah nicht genügend Beweise für eine Verurteilung seines Schützlinges wegen der Tat in Wüstwillenroth. Auch Rechtsanwalt Bruno Wolf erklärte in seinem Plädoyer, dass es keine Hinweise oder Beweise für die Beteiligung des 24-jährigen Birsteiners, inzwischen nach Romsthal umgezogen, am Einbruch in Wüstwillenroth gebe. Allerdings wurde mit der Freiheitsstrafe für den 24-Jährigen auch gleich noch sechsmaliges Fahren ohne Führerschein und eine Trunkenheitsfahrt mitverurteilt. Und auch Volker Augst hielt die von der Staatsanwaltschaft geforderte einjährige Freiheitsstrafe, die vom Gericht um drei Monate unterschritten wurde, für seinen Mandanten für überzogen, da dieser bisher nur einmal wegen Körperverletzung strafrechtlich in Erscheinung getreten sei.

Das Gericht hatte allerdings keine Zweifel: „Man muss Augen und Ohren verschließen, um nicht zu sehen, dass sie beide an der Tat beteiligt waren“, erklärte die Vorsitzende Richterin Petra Ockert hinsichtlich des Einbruchs in Wüstwillenroth. „Wer soll das sonst gewesen sein? Alles andere ist lebensfremd“, hatte zuvor auch schon Staatsanwalt Hubertus Pfeifer erklärt, dessen gefordertes Strafmaß für die beiden Haupttäter nur knapp unterschritten wurde. Gericht und Anklagevertretung waren der Meinung, dass nach zahlreichen Bewährungsstrafen jetzt nur noch der Gang ins Gefängnis bleibt. Richterin Ockert zu den drei Angeklagten: „Was sollen wir sonst mit ihnen machen?“


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