Birstein: „Tipps für Systemaussteiger“ bringen 61-Jährigen vor Gericht

Birstein
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Auch wenn die Nötigung letztlich keinen Erfolg hatte, wurde ein 61-Jähriger deswegen doch verurteilt: Er muss eine Geldstrafe von 450 Euro (15 Tagessätze zu jeweils 30 Euro) an die Staatskasse bezahlen. Anfang vergangenen Jahres war der Birsteiner vom Hessischen Statistischen Landesamt zur Abgabe bestimmter statistischer Zahlen aufgefordert worden. Dazu hatte er jedoch keine Lust. Die damit verbundene Arbeit war ihm zu zeitaufwändig – zumal es dafür keine Bezahlung gab, wie sein Verteidiger vor Gericht erklärte.



Im Internet stieß er stattdessen auf ein Video mit „Tipps für Systemaussteiger“. Dort wurde für seinen Fall ein Musterschreiben propagiert. Und so entschloss er sich, dieses zu übernehmen. Was sich in der Praxis allerdings schwieriger als gedacht herausstellte. Rund drei Stunden habe er nach eigenen Angaben damit zugebracht, den Text zu verschriftlichen. Immer wieder habe er zurückspulen und erneut das Gesagte anhören müssen.

Als er schließlich alles abgetippt hatte, schickte er das Schreiben ab. Darin sprach er dem Amt die Legitimation für ihr Vorgehen ab und forderte die Mitarbeiter auf, das Verfahren nicht weiter gegen ihn zu betreiben. Andernfalls drohte er mit finanziellen Forderungen gegen die Behörde. Die reagierte jedoch anders als erwartet. Sie erstattete Anzeige gegen den Birsteiner wegen versuchter Nötigung. So landete dieser jetzt vor dem Amtsgericht Gelnhausen. Dort betonte sein Anwalt, es sollte kein spezieller Mitarbeiter genötigt, sondern nur die Behörde geärgert werden. Sein Mandant fühlte sich auch im Recht, da in dem Video behauptet wurde, der Text sei von drei Rechtsanwälten vorab geprüft und für rechtssicher erklärt worden.

Richter Wolfgang Ott wollte die politische Einstellung des bislang nicht vorbestraften Mannes genauer abklopfen und fragte nach. Der 61-Jährige beteuerte „eher demokratisch eingestellt zu sein“. Mittlerweile habe er auch die Meldung der statistischen Angaben beim Landesamt erledigt. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft forderte eine Geldstrafe von 750 Euro, der Verteidiger lediglich von 300 Euro. Er bezeichnete das Verhalten seines Mandanten als „naiv“. Richter Ott ging mit den 450 Euro einen Mittelweg und gab dem 61-Jährigen noch einen Rat mit auf den Weg: „Glauben sie nicht alles, was im Internet gesagt wird.“ / hd


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