Vier Kilo Drogen gefunden: 47-Jähriger aus Birstein verurteilt

Birstein
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Wegen des Besitzes von gut vier Kilo Rauschgift ist ein 47-Jähriger vor dem Schöffengericht Gelnhausen zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Außerdem muss er 2500 Euro an eine gemeinnützige Organisation bezahlen. Angeklagt war er ursprünglich auch wegen des Handels sowie der Abgabe von Drogen an Minderjährige. Doch diese beiden Punkte waren ihm nicht nachzuweisen und er selbst stritt sie ab.

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Das erste Mal war der Mann im Juni 2021 ins Visier der Ermittler geraten. Eine 62-Jährige hatte ihn angezeigt, weil er angeblich Drogen an ihre Enkelin abgegeben hatte. Also rückte die Polizei zur Hausdurchsuchung in einem Birsteiner Ortsteil an – und wurde fündig. Im Februar vergangenen Jahres waren dann die Ordnungshüter erneut vor Ort. Mehrere Polizeibeamte sagten vor Gericht aus. Übereinstimmend berichteten sie von der „extrem vermüllten Wohnung“ und dass sie an verschiedensten Stellen im Haus kleine und große Mengen Drogen vorfanden. Eine Kripobeamtin registrierte verdorbene Lebensmittel im Kühlschrank und Hundekot auf dem Fußboden.

Ein besonders brisanter Fund gelang im Keller des Anwesens. Dort nahmen die Beamten rund um einen Schrank Marihuana-Geruch wahr, konnten darin allerdings nichts finden. Also entschlossen sie sich, das Möbelstück von der Wand abzurücken. Tatsächlich stießen sie dahinter auf eine versteckte Klappe, die zu einem Wandvorsprung führte. In diesem wurden Utensilien für den Betrieb einer Drogenplantage gefunden und auch vertrocknete Pflanzen. „Die Plantage sah aus, als ob sie außer Betrieb war“, gab ein Polizist seinen Eindruck wieder. Diese Anbaufläche wurde erst bei der zweiten Durchsuchung gefunden, war möglicherweise bei der ersten Aktion übersehen worden. Das Gutachten eines Beamten des Landeskriminalamtes legte nahe, dass vermutlich Drogenfunde bei der Februar-Aktion mit denen aus der ersten Durchsuchung übereinstimmten also aus derselben Produktion stammten.

Hinter der Haupteingangstür stand zudem ein Baseball-Schläger. In einer Handtasche fanden sich der Ausweis der Enkelin und Tütchen mit Drogen. Der Angeklagte räumte lediglich den Besitz der Drogen ein. Trotz der großen Menge von vier Kilo an Marihuana und Cannabis und dem Fund von Verpackungsmaterialien und sonstigem Zubehör, die auf einen Handel hindeuteten, behauptete er, dass er diese sämtlich für den Eigenkonsum gekauft hatte. Er habe seinerzeit einen hohen Verbrauch gehabt.

Die große Menge bezahlte er aus einem Nachlass seiner Mutter in Höhe von rund 18.000 Euro. Einen Restbetrag dieses Geldes in Höhe von 1.900 Euro fanden die Ermittler bei den Durchsuchungen. Hauptberuflich war der Birsteiner seinerseits mit dem legalen Handel von Artikeln zum Drogenkonsum beschäftigt. Nach der zweiten Durchsuchung war er rund zwei Wochen in Untersuchungshaft gelandet. Seit dieser Zeit lebe er abstinent, habe ohne fremde Hilfe einen Drogenentzug gemacht, betonte er vor Gericht. Um mit dem alten Leben abzuschließen, habe er auch einen Ortswechsel vorgenommen und lebe heute in einer anderen Region in Deutschland. Auch für den Baseballschläger hinter der Eingangstür hatte er eine Erklärung: Dieses sei ein ehemaliges Spielzeug seines Hundes gewesen.

Die junge Dame ist ebenfalls mit umgezogen und lebt auch heute bei ihm. Mehr noch: Vor Gericht gab die 17-Jährige an, mit dem 30 Jahre älteren Angeklagten verlobt zu sein. Deswegen konnte sie auch von dem Aussageverweigerungsrecht als direkte Verwandte Gebrauch machen und sagte im Zeugenstand nichts. Ihre Oma wusste als Zeugin nur vom Hörensagen, dass der Angeklagte ihrer Enkelin die Drogen zur Verfügung gestellt hatte. / hd


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