Wilde Verfolgungsfahrt: Zwei Polizisten verletzt, 3.600 Euro Geldstrafe

Birstein
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Schlimmes Ende einer wilden Verfolgungsfahrt: Zwei Polizeibeamte verletzt und zwei Autos erheblich beschädigt. Nun bekam der Verursacher aus Birstein dafür von der Justiz die Quittung. Besser ausgedrückt: Der 37-Jährige hatte bereits auf schriftlichem Weg eine Sanktion ausgesprochen bekommen. Wegen Gefährdung des Straßenverkehrs war er zu einer Geldstrafe von 3600 Euro (120 Tagessätze zu je 30 Euro) verurteilt worden, der Führerschein seit dem Tattag entzogen.

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Doch diese Auflage erschien ihm zu hoch, und er legte Einspruch ein. So kam es jetzt vor dem Amtsgericht Gelnhausen zu einer Verhandlung.

Doch dort mahnten ihn die Vertreterin der Staatsanwaltschaft Hanau und Richter Wolfgang Ott, gut zu überlegen, ob er den Einspruch nicht zurücknehmen wolle. Die ausgesprochene Strafe sei relativ milde für das, was der Mann aus einem Birsteiner Ortsteil angerichtet hatte, argumentierte die Anklägerin. Nach einer Sitzungsunterbrechung und Beratung mit seinem Verteidiger ging auch er diesen Schritt. Der 37-Jährige war im Februar vergangenen Jahres auf der Landesstraße nahe Wächtersbach einer Polizeistreife wegen seines Fahrverhaltens aufgefallen. Als er auch noch die Beamten mit seinem Golf überholte, entschlossen sie sich, ihn zu kontrollieren. Sie gaben ihm Haltezeichen, schalteten Blaulicht und Martinshorn ein. Doch der Birsteiner dachte nicht daran, zu stoppen, sondern gab munter Gas, fuhr an der Eisernen Hand über eine rote Ampel und raste mit über 110 Stundenkilometern durch Biebergemünd-Wirtheim, immer wieder Schlangenlinie fahrend, um ein Überholen des Peterwagens zu verhindern.

In Gelnhausen-Höchst legte der Fahrer vor der dortigen Geschwindigkeits-Messanlage dann ein derart abruptes Bremsmanöver hin, dass der Polizist am Steuer des folgenden Streifenwagens nur mit Mühe einen Auffahrunfall verhindern konnte. Weiter ging die wilde Fahrt bis zur A 66, wo der Golf-Fahrer an der Anschlussstelle Gelnhausen-Ost Richtung Fulda auffuhr. Bei starkem Regen raste er mit rund 160 Stundenkilometern über die Autobahn, fuhr in Bad Soden-Salmünster wieder ab. Über die Spessart- ging es weiter in die Bad Sodener Straße. Mittlerweile waren mehrere Streifen aus der gesamten Umgegend in die Verfolgung eingebunden. Dort gelang es dann einem Polizeiwagen den Flüchtenden zu überholen. In diesem Moment zog der Birsteiner bewusst nach links, so dass beide Fahrzeuge zusammenprallten. Damit war die wilde Hatz beendet und der Fahrer endlich gestellt. Allerdings waren die Folgen erheblich: Die beiden Beamten der Polizeiautobahn Langenselbold wurden beide verletzt. Der Schaden allein am Streifenwagen betrug rund 10.000 Euro.

„Mein Mandant kann sich an Details des Vorfalls nicht mehr erinnern. Er war sehr alkoholisiert“, beteuerte sein Verteidiger. Tatsächlich ergab eine Blutuntersuchung einen Promillewert von mindestens 1,97. Mittlerweile habe er sich bei den Polizeibeamten entschuldigt. Es sei nicht die Art des 37-Jährigen, derart hochaggressiv Auto zu fahren. Nach Aktenlage war der Angeklagte aber schon einmal mit Alkohol im Straßenverkehr auffällig. Im Jahr 2018 war er wegen einer Fahrt mit 3,07 Promille verurteilt worden. Richter Wolfgang Ott mahnte ihn eindringlich, zumindest vor dem Autofahren „das Saufen“ zu unterlassen, weil das Fahrzeug dann in seinen Händen eine Waffe sei. / hd


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