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Ein Ehrenamt in einem Wahlvorstand können alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger übernehmen.

Zu den Aufgaben einer Wahlhelferin/eines Wahlhelfers zählt u.a.:

- Ausgabe der Stimmzettel an die Wählerinnen und Wähler im Wahllokal
- Eintragen der Stimmabgabevermerke im Wählerverzeichnis
- Auszählung der abgegebenen Stimmen
- für einen geordneten Ablauf der Wahl im Wahllokal sorgen

In der Regel besteht jeder Wahlvorstand aus sieben bis neun Personen. Am Wahltag erledigt der Wahlvorstand seine Aufgaben in zwei Schichten. Zunächst kommen die Mitglieder morgens um 07:30 Uhr im jeweiligen Wahllokal zusammen. Dabei sprechen sich die Mitglieder untereinander ab, welche Gruppe vormittags und welche Gruppe nachmittags im Wahllokal anwesend ist. Gegen 17:30 Uhr treffen sich wieder alle Mitglieder des Wahlvorstands im Wahllokal und ab 18 Uhr erfolgt dann die Auszählung der abgegebenen Stimmen.

"Für die Ausübung der Tätigkeit als Wahlhelferin oder Wahlhelfer sind keine Vorkenntnisse notwendig. Ihre Anmeldung hierfür erfolgt freiwillig. Als Dankeschön und Anerkennung für Ihre Tätigkeit am Wahltag erhalten Sie ein Erfrischungsgeld. Sie möchten bei der kommenden Europawahl am 09. Juni 2024 mitwirken? Dann nehmen Sie direkt Kontakt mit dem Wahlamt der Gemeinde auf oder bewerben Sie sich über den Online-Prozess den Sie auf der Homepage der Gemeinde Birstein (www.birstein.de) finden", heißt es aus dem Rathaus.


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