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Für ihn rückt Leon Roskoni ins Parlament nach. Gegen diese Feststellung kann gemäß § 34 Abs. 4 KWG jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim besonderen Wahlleiter der Gemeinde Birstein, Carl-Lomb-Straße 1, 63633 Birstein einzulegen.

 

 


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