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Stadt Schlüchtern

Hettersroth, Oberreichenbach, Obersotzbach, Unterreichen-bach und Untersotzbach

Dienstag, dem 28. April 2026 in folgenden Ortsteilen sttt: Bösgesäß I+II, Fischborn, Illnhausen, Kirchbracht, Mauswin-kel, Lichenroth, Wettges, Völzberg und Wüstwillenroth
Mittwoch, dem 29. April in folgenden Ortsteilen: Birstein

Die Abfuhr erfolgt ab 6:00 Uhr morgens. Es wird gebeten, den abzufahrenden Müll rechtzeitig an den Gehsteigen bzw. Straßenrändern zu lagern. Durch die Lagerung darf jedoch auf keinen Fall der Straßenverkehr beeinträchtigt bzw. gefährdet werden. Jeder ist für die ordnungsgemäße Bereitstellung des Mülls selbst verantwortlich. In Säcken verpackter Abfall ist kein Sperrmüll und wird deshalb nicht entsorgt. Es wird nur Sperrmüll abgefahren, der in zwei Stapel getrennt für Holz und den übrigen Sperrmüll bereitgestellt wird und außerdem insgesamt die Menge von 1,5 bis 2.0 cbm nicht überschreitet. Darüber hinaus abgestellte Mengen bleiben stehen. Voraussetzung ist weiterhin, dass die Sperrmüllgegenstände bei der Gemeinde Birstein schriftlich vom Grundstückseigentümer angemeldet werden (Anmeldekarte benutzen oder über das Online-Portal civento über die Website der Gemeinde Birstein unter der Rubrik „Digitales Rathaus“).. Je Anmeldung zum jeweiligen Sperrmüllabfuhrtermin werden z.Zt. 30,00 € Zuzahlung zu der Abfallgebühr fällig und per Gebührenbescheid angefordert.


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