Die nächste Sitzung der Gemeindevertretung Birstein findet am Donnerstag, 23. April 2026, um 20 Uhr im Bürgerzentrum Birstein statt.
Die nächste Sitzung der Gemeindevertretung Birstein findet am Donnerstag, 23. April 2026, um 20 Uhr im Bürgerzentrum Birstein statt.
Tagesordnung
Öffentlich:
01 Eröffnung der Sitzung durch den Bürgermeister
02 Feststellung des am längsten ununterbrochen der Gemeindevertretung angehörenden Mitgliedes der Gemeindevertretung und Übergabe des Vorsitzes
03 Feststellung der Beschlussfähigkeit
04 Wahl der oder des Vorsitzenden der Gemeindevertretung
05 Wahl der 2 Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter der oder des Vorsitzenden der Gemeindevertretung gemäß § 2 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Birstein
06 Festlegung der Reihenfolge der Vertretung der oder des Vorsitzenden
07 Wahl der Schriftführerin bzw. des Schriftführers und ihrer oder seiner Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter
08 Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl der Gemeindevertretung und der Ortsbeiräte sowie über evtl. vorliegende Einsprüche nach § 26 KWG
08 A
Gemeindevertretung
1.) Einsprüche
2.) Gültigkeit
08 B
Ortsbeiräte
1.) Einsprüche
2.) Gültigkeit
09 Beschluss über die Bildung eines Wahlprüfungsausschusses und Wahl oder Benennung der Mitglieder
10 3. Änderung der Hauptsatzung
hier: Erhöhung der Zahl der ehrenamtlichen Beigeordneten
11 Festlegung der Zahl und der Aufgabenbereiche der Ausschüsse sowie der Mitgliederzahl in den Ausschüssen (§ 62 Abs, 1 HGO)
12 Wahl der Ausschussmitglieder (oder: Beschluss über das Bilden der Ausschüsse im Benennungsverfahren gemäß § 62 Abs. 2 HGO)
13 Wahl einer Vertreterin bzw. eines Vertreters und einer Stellvertreterin bzw. eines Stellvertreters für die Verbandsversammlung der Kommunalen Informationsverarbeitung Hessen (ekom21 - KGRZ Hessen) gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung Gemeindevertretung
14 Wahl von 2 Vertreterinnen oder Vertretern sowie deren Stellvertreterinnen oder Stellvertretern für die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Bracht gemäß § 15 der Satzung des AV Bracht
15 Vorschlag für 2 Vertreterinnen oder Vertretern in den Verbandsvorstand des Abwasserverbandes Bracht sowie deren Stellvertreterinnen oder Stellvertreter gemäß § 15 der Satzung des AV Bracht
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