Verurteilt wurde der aserbaidschanische Staatsangehörige, der sich mit einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland als Asylbewerber aufhält und von Hartz IV lebt, wegen Körperverletzung und Nötigung, zudem hat er in zwei Fällen eine Person mit dem Tod bedroht.
Der geständige Angeklagte lebte mit seiner deutschen Freundin aus Bad Orb in einer Wohnung in Wächtersbach, als beide im April 2011 ein schweres Schicksal ereilte. Das gemeinsame Kind starb nach fünf Monaten im Bauch der Mutter und kam tot auf die Welt. Bei dem 21-Jährigen hatte sich danach die Trauer in Eifersucht und Gewalt umgewandelt. Seine Freundin hat er beispielsweise im September 2011 genötigt, vom Bahnhof in Bad Orb in die Wohnung ihrer Eltern mitzukommen; dort hat sie zwei Backpfeifen von ihm bekommen und wurde mit dem Kopf gegen die Tür geschlagen. Die Freundin war gestern als Zeugin geladen, auf ihre Aussage wurde allerdings verzichtet. Sie ist wenige Wochen nach der Tat erneut eine Beziehung mit dem Angeklagten eingegangen, die bis heute anhält.
Auch ein angeblicher Verehrer seiner Freundin bekam den Zorn des Birsteiners zu spüren. Mindestens Backpfeifen verteilte er auch hier, zudem unter anderem die Drohung, den vermeintlichen Konkurrenten am nächsten Laternenmast aufzuhängen. Streit gab es auch mit einem Nachbarn in der Lauterbacher Straße, bei dem dieser sich nach einer Auseinandersetzung eine 1,5 Zentimeter lange Wunde über dem Auge im Krankenhaus attestieren ließ. Bleiben noch die Auto-Eskapaden: Desöfteren wurde der 21-Jährige, der keinen Führerschein besitzt, bereits hinter dem Steuer erwischt, einmal sogar mit einer gefälschten Fahrerlaubnis. Einer dieser Fälle wurde auch beim gestrigen Urteil berücksichtigt.
"Wir müssen ihm das nötige Rüstzeug an die Hand geben, damit er in Zukunft mit Lebensproblemen anders umgeht", hofft Staatsanwalt Joachim Böhn, dass die Gewaltdelikte des Angeklagten tatsächlich nur auf die Trauer um sein Kind zurück zu führen sind und sich dies um eine seelische Ausnahmesituation handelte. Das Gelächter und die Flachsereien des Angeklagten mit seine Begleitern in den Verhandlungspausen machen allerdings wenig Hoffnung, dass dies tatsächlich sein letzter Auftritt vor Gericht war. Dann würde er allerdings nicht mehr wie diesmal als Heranwachsender unter das Jugendrecht fallen, sondern müsste als Erwachsener mit deutlich höheren Strafen rechnen.
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