Trunkenheitsfahrt nach Faschingsumzug bestraft

Birstein

Seinen vor nicht allzu langer Zeit erworbenen Führerschein wird ein 19-Jähriger aus Birstein nicht mehr ganz so schnell wiedersehen. Nach einem Besuch des Wächtersbacher Faschingsumzuges im Februar dieses Jahres war er mit reichlich Alkohol am Steuer erwischt worden, im Laufe der Verhandlung vor dem Amtsgericht Gelnhausen kam jetzt auch noch eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz auf den Tisch.

Diesmal kam er mit einer Verwarnung und 60 Arbeitsstunden davon, sein Führerschein, den er schon direkt nach dem Vorfall im Februar abgeben musste, bleibt sechs weitere Monate in anderer Obhut. Danach wartet ihn allerdings wohl ein langwieriges MPU-Verfahren samt Drogenscreening auf ihn, um seinen Führerschein wiederzubekommen.

Am 29. Februar 2012 war der Birsteiner nach eigenen Angaben am Rande des Faschingsumzuges in Wächtersbach in eine Rangelei oder wohl eher Schlägerei geraten, von der er letztlich Platzwunden an der Stirn und an der Lippe davon trug. Reichlich alkoholisiert und offenbar auf der Flucht vor seinen Widersachern stieg er mit seiner Freundin in seinen Pkw und wollte von der Wächtersbacher Innenstadt nach Weilers fahren. Nach wenigen Metern war allerdings bereits Schluss: Die Polizei hatte eine feste Kontrollstation eingerichtet, was den 19-Jährigen zwar zunächst offenbar nicht störte, wenig später machte dann aber eine Zivilstreife der Trunkenheitsfahrt ein Ende. Bei einer Blutentnahme wurden danach 1,45 Promille bei ihm festgestellt.

Obwohl er auf Nachfrage weiteren Kontakt mit der Polizei seit diesem Vorfall verneinte, flatterte während der Verhandlung eine Nachricht von der Führerscheinstelle in den Gerichtssaal. Demnach wurde der 19-Jährige am 1. Juni in Bad Camberg auf dem Weg zu einem Musikfestival mit einer geringen Menge Amphetaminen erwischt. Ob er sich dafür demnächst erneut vor Gericht verantworten muss, steht noch nicht fest.


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