Bürgermeister informiert über Antrag zur Erteilung eines Wasserrechtes

Brachttal
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"Im Rahmen des am 31.12.2021 auslaufenden wasserrechtlichen Genehmigungsbescheid vom 21.12.2001 hat Bürgermeister Wolfram Zimmer (CDU) bereits im August 2021 Kontakt mit dem zuständigen Regierungspräsidium aufgenommen, um sich über den Sachstand und die weitere Vorgehensweise zu informieren", heißt es in einer Pressemitteilung aus dem Rathaus.



Telefonisch und anschließend schriftlich sei seitens des Regierungspräsidiums mitgeteilt worden, dass die Zusammenstellung der benötigten Akten und Unterlagen sowie deren Prüfung noch nicht abgeschlossen sei: "Ebenfalls wurde mitgeteilt, dass die neue wasserrechtliche Genehmigung vor dem Ablauf nicht fertig gestellt werden könne und somit über den 31.12.2021 hinaus mit Zustimmung des Regierungspräsidiums Wasser gefördert werden könne. Beim Vor- und Besprechungstermin des Jahresberichtes vom Wasserverband Kinzig im Oktober diesen Jahres wurde seitens des Brachttaler Bürgermeisters Wolfram Zimmer nochmals der Sachstand bei dem anwesenden Vertreter des Regierungspräsidiums abgefragt. Hier wurde die Aussage getroffen, dass die Offenlage der Antragsunterlagen zeitnah erfolgen würde. Eine Offenlegung der Antragsunterlagen erfolgte am 22.11.2021. Erst mit der Offenlegung konnte sodann durch den Gemeindevorstand unsere Rechtsanwaltskanzlei beauftragt werden, eine juristische Einschätzung zu erarbeiten. Diese wird eine Empfehlung zu den möglichen Einwendungen erarbeiten, welche dann gemeinsam im Gemeindevorstand erläutert beziehungsweise ergänzt werden können. Am 08.12.2021 fand auf Initiative von Bürgermeister Wolfram Zimmer und dem Gemeindevertretervorsitzenden Enrico Detzer eine Videokonferenz mit dem Wasserverbandsgeschäftsführer Holger Scheffler, zwei vom Wasserverband beauftragten Fachbüros und einem Juristen des Wasserverbandes statt. Den Initiatoren war es wichtig, dass Mitglieder des Gemeindevorstandes und der Gemeindevertretung über den aktuellen Sachstand informiert werden. Im Vorfeld bestand bereits für die Teilnehmer die Möglichkeit, Fragestellungen schriftlich an die Verwaltung, zur Weiterleitung an den Wasserverband, einzureichen. Die Fragestellungen waren breitgefächert. Fragen über Begrifflichkeiten innerhalb des Antrages, der Wasserbedarfsprognose, Regenerationspotenzial zu Setzungen an Brachttaler Gebäuden, Einfluss auf die Flora, Neubau Brunnen X, dem Fußloch und seine Bedeutung, Fördermengen Alt und Neu, Notversorgung von Brachttal, Klimawandel bis hin zur Umweltverträglichkeitsprüfung und noch viele mehr. Das Fachbüro ahu stellte eine Präsentation vor in der versucht wurde, die Fragestellungen vollumfänglich zu beantworten. Anschließend gab es die Möglichkeit für die Teilnehmer weitere Fragen zu stellen, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurden."

Abschließend teilt Zimmer mit: "Wie den Ausführungen entnommen werden kann, ist diese wichtige Angelegenheit bereits im Brachttaler Rathaus wie auch bei den Mandatsträgern schon längere Zeit ein Thema mit welchem sich beschäftigt wird. Voraussetzung zur Handlung war und ist die Offenlegung der Antragsunterlagen. Nur durch die vorherigen Maßnahmen konnte bereits in der Novembersitzung des Gemeindevorstandes die zeitnahe Beauftragung der Rechtsanwaltskanzlei erfolgen."


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