Trinkwasser-Förderung: Wasserverband antwortet Freien Wählern

Brachttal
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Auf einen Offenen Brief der Freien Wähler Brachttal (wir berichteten) zum Wasserrechtsantrag des Wasserverbandes Kinzig für eine aus seiner Sicht umweltschonende Grundwasserentnahme aus den Brunnen des Fördergebiefes in Brachttal-Neuenschmidten meldet sich der Verbandsvorstand nun ebenfalls mit eineme Offenen Brief zu Wort.

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Nachfolgend der Text im Wortlaut.

"Sehr geehrte Damen und Herren, wir bedanken uns für Ihren offenen Brief, der ein Vorhaben des Wasserverbandes Kinzig (WVK) zum Thema hat und in welchem Sie Ihre Überlegungen und Bedenken zum oben aufgeführten Wasserrechtsantrag des WVK darstellen. Gestatten Sie uns, bevor wir auf die einzelnen Punkte eingehen, einige Anmerkungen zu unserem kommunalen Verband und zur Grundlage unseres Handelns. Der Wasserverband Kinzig (WVK) ist als öffentlich-rechtliche Körperschaft für den Hochwasserschutz und die Trinkwasserbeschaffung zuständig und damit dem Wohlergehen der Region verpflichtet. Dies gilt künftig umso mehr, da es unumgänglich ist, im aufkommenden Klimawandel immer extremere Wetterlagen wasserwirtschaftlich zu bewältigen. Der Verband setzt sich deshalb schon seit Jahren intensiv für die dringend notwendige Verbesserung des Hochwasserschutzes und für eine vorausschauende Grundwasser- und Gewässerbewirtschaftung ein.

Die Kooperation mit hochqualifizierten Fachleuten und die transparente Darstellung unserer Projekte und unseres Handelns in der Öffentlichkeit gehört zu unseren Handlungsgrundsätzen. In diesen Zusammenhang sind die Interessen Brachttals und seiner Nachbargemeinden sowie die Kommunikation mit den Gemeinden dem WVK wichtige Themen. Spätestens seit der Gründung des 'Wasserforums Brachttal', das unter Teilnahme der gemeindlichen Gremien und des Naturschutzes Ende der 90er Jahre wesentlich zur Bewältigung der damaligen Konflikte ums Grundwasser beigetragen hat, hat sich der WVK verpflichtet, die Grundwassergewinnung in den Gewinnungsgebieten Neuenschmidten so umweltschonend wie möglich zu gestalten. Die wasserwirtschaftlichen und naturschutzfachlichen Jahresberichte, die den Gremien der Gemeinden und dem Naturschutz regelmäßig vorgestellt werden, bestätigen, dass er die umweltschonende Grundwassergewinnung seither erfolgreich praktiziert. Sie bestätigen auch, dass Neuenschmidten-Süd und -Nord zu den am besten untersuchten Gewinnungsgebieten Hessens gehören.

Auch der immer wichtigere Hochwasserschutz im Bereich der Bracht und der Kinzig ist, wie die vielen Gespräche mit der Gemeinde verdeutlichen, dem WVK ein besonderes Anliegen. Nach wie vor ist der WVK bereit, Birstein, Brachttal, Wächtersbach und allen folgenden Talgemeinden beim Hochwasserschutz zur Seite zu stehen. Wir möchten die Gemeinde Brachttal in ihren Bestrebungen in Bezug auf den Klima- und Umweltschutz gerne unterstützen. Denn schließlich sind die vor uns liegenden Herausforderungen nur gemeinsam und in einem Schulterschluss der Region zu bewältigen. Sie können daher sicher sein, dass wir alle Anregungen, Kritik und Bedenken, die in Brachttal an den WVK herangetragen werden, sehr ernst nehmen, und dass sie Eingang in die Arbeit des WVK finden. Wir freuen uns, dass die Freien Wähler Brachttal (FWB) ebenso wie der WVK die Vereinbarkeit einer sicheren Wasserversorgung mit Umweltschonung anstreben und dass Sie uns mit Ihrem Schreiben konkrete und nachvollziehbare Fragen zum Wasserrechtsantrag stellen, die wir gerne nachfolgend beantworten.

Beantragte Fördermengen

Die beantragten Fördermengen sind Höchstfördermengen, welche nur bei Einhaltung der sonstigen Rahmenbedingungen gefördert werden. Durch den Klimawandel ist sowohl mit längeren Trockenzeiten als auch mit Perioden vermehrten und heftigen Niederschlags zu rechnen (vgl. auch KLIWA der HLNUG u.a.). Bezogen auf die Grundwasserneubildung heißt das, dass auch diese unterschiedlich ausfallen kann – die Prognosen der Fachleute gehen zwischen Zuwachs und Abnahme erheblich auseinander. Diesen Schwankungen muss auch die Grundwassergewinnung folgen, sofern sie umwelt-schonend sein soll. Für den Schutz der Naturräume ist daher nicht die genehmigte Höchstfördermenge entscheidend, sondern die Begrenzung der Fördermengen nach der tatsächlichen, lokalen Grundwasserverfügbarkeit für die Biotope. Diese wird beim WVK laufend per Pegel-messungen bestimmt. Nur mit diesen ständigen Messungen, die das Tagesgeschäft des WVK sind, und nicht nur durch das Festlegen von jährlichen Fördermengen kann der Schutz von Biotopen, die im Einflussbereich von Brunnen liegen, gewährleistet werden.

Um zeitnah auf Änderungen der Grundwasserstände reagieren zu können, ohne die Versorgung zu gefährden, verfolgt der WVK das bewährte System der flexiblen Fördermengenverlagerung, das immer weiter verfeinert wird. Dabei wird in Trockenjahren z.B. die Förderung in Neuenschmidten-Nord je nach Wasserstand von Brunnen zu Brunnen verlagert. Das Ergebnis stellt sich dann in relativ gleichbleibenden Wasserständen dar, welche ohne dieses System immer wieder absinken könnten. Gleiches gilt für das Verlagern von Fördermengen zwischen den Gewinnungsgebieten. Je flexibler und schneller der WVK auf Änderungen beim Grundwasserstand mit Verlagerungen reagieren kann, desto besser lässt sich das biotopverfügbare Grundwasser schützen. Um dieses System weiter zu verbessern wird der WVK seine Messpegel künftig mit automatischen Sonden ausstatten, so dass auf Veränderungen in den Grundwasserständen noch schneller reagiert werden kann.

Die von der FWB geforderte Erholung der Grundwasserstände wird neben der flexiblen Mengenverlagerung in Neuenschmidten-Nord auch durch den schnellen Wiederanstieg von Absenkungen auf die Höhe des Ruhewasserspiegels unterstützt. In diesem Gebiet sind, wie auch in Kirchbracht, hydrogeologisch bedingt die Wiederanstiegszeiten sehr kurz, was im Sinn der umweltschonenden Grundwassergewinnung sehr positiv zu bewerten ist. Das hiermit in Kürze vorgestellte WVK-Fördersystem ist zusammen mit dem Festlegen von Mindestgrundwasserständen somit einem Limitieren der beantragten Höchstfördermengen in Sachen Grundwasserschonung erheblich überlegen und wird künftig weiter optimiert.

Laufzeit der Genehmigungen

Der WVK beantragt, um Planungssicherheit für die langfristigen Investitionen zu erhalten und um zu viele sehr arbeits- und kostenintensive Genehmigungsverfahren zu vermeiden, eine Laufzeit von 30 Jahren. Da die Rechte als gehobene Erlaubnis / Erlaubnis und nicht als Bewilligung beantragt werden, können die Behörden diese auch während der Laufzeit jederzeit abändern, sofern dazu triftige Gründe, z. B. durch heute noch nicht vorhersehbare Extremwetterlagen, auftreten sollten. Eine regelmäßige „Neubetrachtung“ bzw. Dokumentation der Wasser-förderung findet seit 2001 jährlich in Form der Jahresberichte, die den Behörden und der Gemeinde vorgelegt werden, statt. Der WVK würde sich freuen, wenn künftig auch die FWB an der Vorstellung dieser Berichte teilnehmen würden.

Ökologische Kompensationsmaßnahmen

Da in der letzten Dekade durch die Wasserförderung keinerlei ökologischen Schäden aufgetreten sind, und da solche durch das WVK-System in Zukunft auch nicht zu erwarten sind, fehlt in Brachttal die Grundlage für eine solche Forderung. Sollten konkrete, nachvollziehbare Schäden entstanden sein oder in Zukunft zu erwarten sein, haben Sie die Möglichkeit dies in das laufende Wasserrechtsverfahren einzubringen.

Finanzielle Kompensation für Brachttal

Der Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich von Nachteilen, die Brachttal durch die Grundwassergewinnung entstehen, wird von der Genehmigungsbehörden beurteilt, soweit ihr die Nachteile bekannt sind. Wir möchten darauf hinweisen, dass im Zuge der Umsetzung des neuen hessischen IWRM-Leitbildes (Integriertes Wasserressourcenmanagement Rhein-Main) diese Frage aktuell im Ministerium diskutiert wird. Daher ist es von Vorteil, dass die FWB ihr Schreiben auch an die Landesregierung gerichtet hat.

Permanente Notversorgungsleitung

Ein permanenter Anschluss, der nicht genutzt wird, ist aus Gründen der Wasserstagnation nicht geeignet. Anschlüsse für eine Notversorgung per mobiler Leitung werden dagegen bereits vorgehalten und sind im Notfall schnell eingerichtet. Sollte Brachttal allerdings eine permanente Teilversorgung wünschen, steht der WVK gerne zu entsprechenden Gesprächen zur Verfügung.

Landesweite Zisternensatzung und Brauchwasserleitungen

Dies ist eine Forderung an die Landesregierung, die wir positiv sehen. Solche landesweiten Regelungen könnten etliche wasserwirtschaftliche Problemlösungen bis hin zu einem sicheren technischen Nicht-Trinkwasser-Standard unterstützen.

Auflagen zur Vermeidung von Leitungsverlusten

Auch diese Forderung unterstützen wir gerne, obwohl hierzu schon ausreichend behördliche Vorgaben existieren, an die sich alle Versorger und auch Kommunen als Versorgungspflichtige zu halten haben.

Schutz des ökologischen Kleinods „Fußloch“

Ein solcher macht hier offensichtlich Sinn und betrifft wohl vor allem die hier beeinflussende Landnutzung. Allerdings verweisen wir darauf, dass die Grundwasserförderung des WVK auf die Schüttung des „Fußlochs“ wissenschaftlich nachgewiesenermaßen keinen Einfluss hat.

Kommunale Fördermaßnahmen zur Trinkwasserverbrauchsminderung

Der WVK unterstützt gerade angesichts des Klimawandels diese Forderung ebenfalls.

Entschädigungsregelungen für Gebäudesetzungen

Da es hier zu keinen Setzungen gekommen ist, die auf die Grundwasserförderung zurückzuführen sind und die über die bisherigen WVK-Hilfen hinausgehen, sieht der WVK in diesem Punkt keinen Handlungsbedarf.

Monitoring Waldgebiete

Das landschaftsökologische Monitoring des WVK, unter anderem mittels Beweissicherungsflächen, gehört seit 20 Jahren zum Standard der Jahresberichtserstattung. Darüber hinausgehend macht ein Monitoring wenig Sinn, da sich die Auswirkungen unterschiedlicher Einflüsse in dem komplexen System 'Wald' kaum voneinander abgrenzen lassen und da die Waldgebiete außerhalb der Einflusszonen der Brunnen liegen.

Wir hoffen, dass unsere Ausführungen hilfreich waren. Gerne bleiben wir mit Ihnen im Dialog, laden Sie ein, sich in die Vorstellung der Jahresberichte einzubringen und stellen Ihnen bei Bedarf auch die Konzepte des WVK für eine angemessene Zukunftssicherung vor."

Unterzeichnet ist der Offene Brief von Thomas Wissgott, Verbandsvorsteher, und Holger Scheffler, Geschäftsführer.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


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