Gemeindevertretung: Straßenbeiträge auf der Tagesordnung

Brachttal
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Die nächste öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Brachttal findet am Montag, 21. Februar 2022, um 20 Uhr in der Mehrzweckhalle Neuenschmidten statt.

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Tagesordnung

1. Mitteilungen des Vorsitzenden der Gemeindevertretung
2. Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
3. Mitteilungen des Gemeindevorstandes
4. Anfragen
4.1 Anfrage des Gemeindevertreters Volker Lemcke vom 07.02.2022 zum Thema: Winterdienst in Brachttal
5. Kreditaufnahme 2020
Hier: Beratung und Beschlussfassung
6. Gemeinsamer Antrag der FWB und der SPD zum Konzept "Kinder- und Jugendarbeit in Brachttal" vom 02.01.2022
Direktverweisung in den HFB-Ausschuss am 16.01.2022
Beschlussempfehlung HFB 08/2022
Hier: Beratung und Beschlussfassung
7. Gemeinsamer Antrag der SPD und der FWB zur Teilnahme am vierjährigen Programm "Kinderfreundliche Kommune" vom 15.01.2022
Direktverweisung in den HFB-Ausschuss am 16.01.2022
Beschlussempfehlung HFB 08/2022
Hier: Beratung und Beschlussfassung
8. Haushalt 2022
Verweisung in den HFB-Ausschuss aus Sitzung der Gemeindevertretung
07/2021 TOP 8
Beschlussempfehlung HFB 08/2022
a) Beratung und Beschlussfassung der Empfehlungen des Haupt-, Finanz- und Bauausschusses
b) Beratung und Beschlussfassung über den Stellenplan
c) Beratung und Beschlussfassung weiterer Anträge zum Haushalt
d) Haushaltsreden der Fraktionen
8.1 Abstimmung über das Investitionsprogramm mit Änderungen
8.2 Abstimmung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan einschl. Stellenplan und Änderungen
9. Straßenbeiträge in der Gemeinde Brachttal
9.1 Beitragserhebung für Straßen in Brachttal
Vorlage der Verwaltung vom 01.02.2022 zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge
Hier: Beratung und Beschlussfassung
9.2 Antrag der FWB und der SPD zur Einführung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge vom 30.01.2022
Hier: Beratung und Beschlussfassung

Es ist darauf zu achten, dass am Sitzungstag ein Negativnachweis nach§ 3 CoSchV (geimpft, getestet, genesen) mitzubringen und auf Verlangen vorgelegt werden muss. Für Besucherinnen und Besucher der Gemeindevertretersitzung gilt ebenfalls das Erfordernis der Vorlage eines Negativnachweises nach § 3 CoSchuV. Zudem weise ich darauf hin, dass während der gesamten Sitzung die Maskenpflicht gern. § 2 CoSchuV gilt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die an der Sitzung teilnehmen wollen, müssen sich vorab per Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) oder telefonisch (06053/612121) im Rathaus melden, damit Plätze in der Reihenfolge des Eingangs und nach Verfügbarkeit entsprechend vergeben werden können.


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