Haushalt 2023: Gebührenerhöhung wäre nicht nötig gewesen

Brachttal
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Mit Verfügung vom 05.06.2023 hat das Regierungspräsidium Darmstadt die Haushaltsatzung und den Haushaltsplan der Gemeinde Brachttal für das Haushaltsjahr 2023 genehmigt.

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"Darüber hat Bürgermeister Zimmer die Öffentlichkeit informiert. In der Information der Öffentlichkeit hat Wolfram Zimmer wichtige Aussagen, die Begründungen, Feststellungen, Empfehlungen und Hinweise zum Haushaltsplan enthalten, nicht kommuniziert", so die SPD Brachttal in einer Pressemitteilung.

Und weiter: "So hat im Zusammenhang mit der Erhöhung der Friedhofsgebühren Bürgermeister Zimmer immer davon gesprochen, dass eine Kostendeckung angestrebt werden müsse, da sonst der Gemeinde Zuschüsse verlustig gehen könnten. Diese Einschätzung des Bürgermeisters führte auch dazu, dass die Gemeindevertretung entgegen der Position der SPD-Fraktion eine Gebührenerhöhung in deutlicher Höhe beschlossen hat, weil man nicht dafür verantwortlich sein wollte, dass Zuschüsse oder andere finanzielle Zuwendungen von Kreis und Land nicht gewährt würden, weil im Gebührenhaushalt eine Unterdeckung vorliege."

Daher war die SPD-Fraktion jetzt erstaunt, in der Genehmigungsverfügung des RP zu lesen, dass in den „Bereichen Kinderbetreuung sowie Friedhofs- und Bestattungswesen“ Ausnahmen vom Grundsatz der vollen Kostendeckung möglich seien", erklärte Fraktionsvorsitzender Prof. Dr. Herbert Woratschek: „Es solle vor der drastischen Gebührenerhöhung im Bereich des Friedhofs- und Bestattungswesens eine weitere Erhöhung des Kostendeckungsgrades angestrebt werden, schreibt das RP in seine Genehmigung. Das war genau die Position der SPD-Fraktion: keine Erhöhung auf einen Schlag, sondern eine abgestufte Erhöhung unter Einbeziehung von Einsparmöglichkeiten auf mehrere Jahre verteilt. Die Gemeindevertretung hat in ihrer Mehrheit jedoch dem Bürgermeister geglaubt und aus Angst vor Nachteilen für die Gemeinde den Erhöhungsvorschlag beschlossen, der die betroffenen Bürgerinnen und Bürger in arge finanzielle Not bringen kann, was in diesem Maße nicht erforderlich gewesen wäre. Im Hinblick auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde Brachttal empfiehlt die Aufsichtsbehörde eigenverantwortlich haushaltswirtschaftliche Sperren gemäß § 107 HGO auszusprechen."


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