Sondersitzung der Gemeindevertretung Brachttal (Wiederholungssitzung)

Brachttal

Die nächste öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Brachttal (Sondersitzung – Wiederholungssitzung) unter Verkürzung der Ladungsfrist findet am Mittwoch, 16. Juli 2025, um 20.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Hellstein statt.

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Stadt Schlüchtern

TAGESORDNUNG:
1. Mitteilungen des Vorsitzenden der Gemeindevertretung
2. Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
Haupt-, Finanz- und Bauausschuss
3. Mitteilungen des Gemeindevorstandes
4. Wahl des/der stellvertretenden Schriftführers/in
5. Verfahren vor dem Verwaltungsgericht gegen die Beanstandung des Bürgermeisters vom 30.5.2025 zur Änderung der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und die Ausschüsse der Gemeinde Brachttal (Antrag der Gemeindevertreter Torsten Gast und Herbert Woratschek)
Beschlussfassung vom 23.6.2025 Hier: Beschlussfassung über die anwaltliche Vertretung
6. Verfahren vor dem Verwaltungsgericht gegen die Beanstandung des Bürgermeisters vom 30.5.2025 zur Änderung der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und die Ausschüsse der Gemeinde Brachttal (Antrag der Gemeindevertreter Torsten Gast und Herbert Woratschek)
Beschlussfassung vom 23.6.2025 Hier: Beauftragte/r aus der Mitte der Gemeindevertretung (§ 58 Abs. 7 HGO)
7. Verfahren vor dem Verwaltungsgericht gegen die Beanstandung des Bürgermeisters vom 30.5.2025 über die wasserrechtliche Zulassung für die Grundwasserentnahme aus den Brunnen der Fördergebiete Neuenschmidten Süd und Neuenschmidten Nord (Klage gegen den Bescheid vom 21.08.2024 – Änderungsantrag)
Beschlussfassung vom 23.6.2025 Hier: Beschlussfassung über die anwaltliche Vertretung
8. Verfahren vor dem Verwaltungsgericht gegen die Beanstandung des Bürgermeisters vom 30.5.2025 über die wasserrechtliche Zulassung für die Grundwasserentnahme aus den Brunnen der Fördergebiete Neuenschmidten Süd und Neuenschmidten Nord (Klage gegen den Bescheid vom 21.08.2024 – Änderungsantrag)
Beschlussfassung vom 23.6.2025 Hier: Beauftragte/r aus der Mitte der Gemeindevertretung (§ 58 Abs. 7 HGO)


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