Tödliche Raserei in Brachttal: Fünf Jahre Führerscheinverbot

Hellstein
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Wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge und Straßenverkehrsgefährdung ist ein 20-Jähriger vor dem Amtsgericht Gelnhausen nach Jugendstrafrecht zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Jugendrichter Christian Scheuermann verhängte gegen den jungen Mann aus dem Landkreis Fulda außerdem einen Dauerarrest von vier Wochen. Ihm darf vor Ablauf von fünf Jahren keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden.



Außerdem muss er 300 Sozialstunden absolvieren. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. In diesem Abschnitt darf er keinerlei Aktivitäten im Bereich Motorsport wahrnehmen, weder aktiv noch passiv.

Damit fand ein schwerer Verkehrsunfall am 5. September vergangenen Jahres morgens kurz nach 9.00 Uhr auf der Landstraße zwischen Brachttal-Udenhain und Hellstein (wir berichteten) nach intensiver Beweisaufnahme seine juristische Aufarbeitung. Nach einer Kollision mit dem Auto des jungen Mannes erlag eine 36-jährige Ford-Fahrerin aus Brachttal ihren schweren Verletzungen. Der Vorfall hatte in der Region für großes Aufsehen gesorgt. Er war das tragische Ende einer irrwitzigen Autofahrt des Beschuldigten.

Diese begann rund eine halbe Stunde zuvor in Fulda. Verspätet bricht der 20-Jährige mit einem VW Golf in Fulda auf. Ziel ist eine Kart-Veranstaltung im Kinzigtal, wo er – früher selbst Kart-Fahrer – nun als Mechaniker eingesetzt werden sollte. Schon bald erkundigt sich per Handy ein Bekannter, wo er bleibe. Und er droht ihm mit empfindlichen Konsequenzen, wenn er nicht bald am Rennplatz auftauche.

Der junge Mann legt daraufhin einen „Höllenritt“ mit dem 300-PS-Boliden hin. Anhand der technischen Daten lässt sich feststellen, dass er mit deutlich über 200 Stundenkilometer über die A66 rast bis zur Abfahrt Steinau. Dann geht die halsbrecherische Tour durch Marborn, Romsthal, Eckardroth, Katholisch-Willenroth und Udenhain. Und fast in jedem Ort gibt es Zeugen, die an diesem ansonsten ruhigen Sonntagmorgen auf die rücksichtslose Fahrt aufmerksam werden und ihre Erlebnisse vor Gericht schildern.

Zwischen Udenhain und Hellstein kommt es dann zur ersten brenzligen Situation. Eine entgegenkommende Autofahrerin muss ihr Auto komplett abbremsen, um eine Kollision zu verhindern. Kurz danach endet die Rennfahrt im Fiasko. Der 20-Jährige schneidet wieder eine Kurve. Die in einem Ford entgegenkommende 36-Jährige hat keine Chance zum Ausweichen. Die Autos prallen heftigst aufeinander und werden beide in den Graben geschleudert. Für die Mutter von zwei Kindern können die Rettungskräfte nichts mehr machen. Sie stirbt noch am Unfallort.

Ein technischer Gutachter hatte die Horrortour minutiös ausgewertet. Demnach stellte er für die Fahrt von der Autobahnabfahrt Steinau bis zum Unfallort eine Durchschnittsgeschwindigkeit von knapp 102 Stundenkilometern fest, trotz der zahlreichen Ortsdurchfahrten. Der Angeklagte habe die Leistungsfähigkeit des Autos teilweise bis an die physische Belastungsgrenze ausgereizt. Eine Blutentnahme ergab bei dem Fuldaer einen Promillewert von mindestens 1,08 zur Unfallzeit.

Staatsanwalt Christopher Orel forderte für den 20-Jährigen eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten ohne Bewährung. Mit seiner Fahrt habe er eine Frau „umgebracht“. Auch Richter Scheuermann sprach von einem „vollkommen sinnlosen Tod“. Der Angeklagte habe mit den Folgen seines „Alleinrennens“ schwere Schuld auf sich geladen. Insgesamt vier Familienangehörige der Verstorbenen traten in dem Prozess mit drei Anwälten als Nebenkläger auf und stellten hohe Schmerzensgeld-Forderungen. Der Angeklagte selbst bedauerte das Unglück und entschuldigte sich. Mit vor dem Kopf verschränkten Händen nahm er das Urteil äußerlich regungslos auf. / hd


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